Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Rastenburg
Einleitung
Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 wurdeen in Ostpreußen die Standesämter gebildet.
Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.
Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden übergeben.
Ursprünglich hatte der Kreis Mohrungen 24 Standesämter, den Amtsbezirken entsprechend, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.[1] [2]
Standesamt Langheim
Das Standesamt Langheim existierte von 1874 bis 1945.
Zum Standesamt Langheim gehörten folgende Orte [3]: Langheim, und ....
Standesamt I in Berlin | Staatsarchiv Allenstein | Staatsarchiv Elbing | Standesamt vor Ort | LDS | Anmerkungen | |
Geburten | --- | |||||
Heiraten | --- | |||||
Sterbefälle | --- | |||||
Anmerkungen | --- |
Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Langenheim. [4]
Fußnoten
- ↑ Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
- ↑ Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
- ↑ Gemeindelexikon für das Königreich Preußen (1905,Ostpreußen,S.162-173)
- ↑ Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992