Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/272

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 36.



§ 3.

      Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
            Darmstadt, den 22. Oktober 1887.
            (L.S.)

LUDWIG.
Finger.