Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/075

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 16.

Darmstadt, den 28. Mai 1887


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Sprendlingen nach Wöllstein betreffend. - 2) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Sprendlingen nach Wöllstein erforderlichen Privatgeländes betreffend.



Bekanntmachung,
die Erbauung einer Nebenbahn von Sprendlingen nach Wöllstein betreffend.

Vom 10. Mai 1887.



      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 4. d. Mts. die landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Sprendlingen nach Wöllstein dem Konsortium Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein zu Berlin zu ertheilen geruht.

      Es wird dies hiermit unter Beifügung des- nachstehenden Abdrucks der Konzessions-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 10. Mai 1887.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Kramer.