Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B166

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 21.



Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1886/87 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1886/87, namentlich zur Bezahlung des Gehalts des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der desfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 5870 Mark 5.svg erhoben werden, wozu der Beitrag von der Mark Kommunalsteuerkapital der im Landjudenschaftsverbande wohnenden Israeliten sich auf 1,014 Pfennige berechnet. Es wird dies mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, daß die Erhebung in dem Monat August dieses Jahres bei den israelitischen Gemeindekassen in einer Summe für sämmtliche in deren Bezirk wohnenden Israeliten erfolgen soll. Diesen Kassen bleibt überlassen, von denjenigen Israeliten, welche etwa nach Artikel 3 des Gesetzes vom 10. September 1878 zu den Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde nicht mehr beizutragen haben, deren persönlichen Beiträge zur Landjudenschaftskasse nach Verhältniß ihres Steuerkapitals berechnen und einziehen zu lassen.
      Darmstadt, den 6. Juli 1886.

Großherzogliche Provinzial-Direktion Starkenburg.
In Vertretung:
v. Grancy.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 30. Juni dem Ministerial-Revisor bei der Buchhaltung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Rechnungsrath Joseph Jäger, das Ritterkreuz II. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
2) am 1. Juli den ordentlichen Professoren an der technischen Hochschule zu Darmstadt Rudolph Werner, Dr. Leopold Dippel und Dr. Wilhelm Staedel das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 3. Juli dem Steuerkommissär des Steuerkommissariats Seligenstadt, Steuerrath Philipp Rau, das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. Juli dem Musikdirektor Philipp Schmitt in Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten Alexander I. von Bulgarien verliehenen Alexander-Ordens IV. Klasse zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 17. Juni wurde der Marie Schneider zu Seeheim gestattet, daß dieselbe statt ihres bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Hennemann" führe;
2) am 30. Juni wurde dem Gustav Heinrich Blumenstiel zu Groß-Steinheim gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Rudolf" führe.