Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B141

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 18.



Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1886/87 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1886/87 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:

       a. Auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen
295 841,22
Mark 5.svg
b. Auf das Steuerkapital der Mitglieder der evang. Gemeinde Gießen
3 139,--
"
c. Auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
612,05
"
wozu sich der Beitrag auf eine Mark Steuerkapital berechnet:
      für den Ausschlag a auf
25,980
Pfennig.svg
      für den Ausschlag b auf
0,352
"
      für den Ausschlag c auf
0,205
"
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, Oktober, Dezember 1886 und Februar 1887 erfolgen soll.
      Gießen, am 20. Mai 1886.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 17. Mai dem Kammerherrn Hugo von Donop das Ritterkreuz I. Klasse, -
2) am 18. Mai dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Nauheim, im Kreise Groß-Gerau, Friedrich Mischlich das silberne Kreuz, -
3) am 26. Mai dem Kaserne-Inspektor Scharmann bei der Garnison-Verwaltung Darmstadt die Krone zum Ritterkreuz II. Klasse, -
4) am 27. Mai dem Oberlehrer an der katholischen Schule zu Bensheim Peter Izgnatz Seibert das silberne Kreuz, -
5) am 29. Mai dem Ministerialkanzlisten bei der Kanzlei des Ministeriums der Finanzen Heinrich Eichentler das Ritterkreuz II. Klasse - des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.


Namensveränderungen.
1) Am 22. Mai wurde der Louise Löchel zu Darmstadt gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Blumenschein" führe;
2) am 28. Mai wurde dem Ferdinand Louis Messerschmidt zu Butzbach gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Müller"« führe;
3) am 5. Juni wurde dem Friedrich Leonhard Fink zu Gießen, Sohn des Königlich Preußischen Gemeindeförsters Mathias Fink zu Brodenbach, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Bender" zu führen;