Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B075

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 10.



in der Provinz Oberhessen 273 035 810 Mark 5.svg
" " " Starkenburg 399 841 030 "
" " " Rheinhessen 342 526 350 "
demnach im Ganzen
1 015 403 190 Mark 5.svg

beträgt, gedeckt werden und die Erhebung dieses Beitrags in den ersten fünfundzwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres in einem Ziele erfolgen.
      Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 16. April 1886.

Großherzogliche Brandversicherungs-Kommission.
v. Preuschen.
Petry.


Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Rechnungsjahr 1886/87 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen.
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Bemerkungen.
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1 Bürgel mit Mühlheim 700 10,668 6
2 Dietzenbach 350 37,821 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt;
für 1 Jahr werden 350 Mark 5.svg erhoben.
3 Dreieichenhain mit Götzenhain und Offenthal 47 3,386 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt;
für 1 Jahr werden 47 Mark 5.svg erhoben.
4 Egelsbach 500 15,227 6
5 Groß-Steinheim mit Hainstadt, Klein-Auheim und Dietesheim 662 11,558 6
6 Heusenstamm 250 25,552 6
7 Klein-Krotzenburg 352 17,524 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt;
für 1 Jahr werden 352 Mark 5.svg erhoben.
8 Langen 625 14,384 6
9 Offenbach 8800 6,215 6
10 Seligenstadt 1300 9,346 6
11 Sprendlingen mit Neu-Isenburg 450 12,233 6
12 Weiskirchen mit Hainhausen und Jügesheim 870 29,960 6 Der Voranschlag ist für 3 Jahre aufgestellt;
für 1 Jahr werden 870 Mark 5.svg erhoben.