Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B056

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 7.



Namensveränderungen.
1) Am 21. März wurde dem Georg August Alexander Odemer von Nieder-Erlenbach, dermalen in Bessungen, gestattet, daß derselbe in Zukunft den Familiennamen "Vogel" führe.
2) Am 23. März wurde dem August Heberer zu Darmstadt gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Spieß" führe.


Abwesenheitserklärung.
Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz
Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 3. April 1886 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Johann Bauer, früher Schuhmacher in Ober-Ingelheim wohnhaft gewesen, geboren daselbst am 24. Februar 1814, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.


Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Mainz mit einem Anfangsgehalte von 1300 Mark 5.svg jährlich.
2) Eine (die II.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dreieichenhain, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist ein Theil des Organistendienstes verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
3) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bingenheim, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
4) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirch-Beerfurth, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
5) Eine (die II.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Steinbach, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
6) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dorn-Dürkheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
7) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zeilbach, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
8) Zwei mit katholischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Mombach, im Kreise Mainz, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden Gehalte von 1200 bis 1500 Mark 5.svg , beziehungsweise 1000 Mark 5.svg jährlich.
9) Die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Neckar-Steinach, im Kreise Heppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
10) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schimsheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg.