Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/113

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 18.

Darmstadt, den 8. August 1886


Inhalt: Bekanntmachung, den Administrativ-Stempel für Naturalisations-Urkunden betreffend.



Bekanntmachung,
den Administrativ-Stempel für Naturalisations-Urkunden betreffend.

Vom 24. Juli 1886.

      Nachdem mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs der bei Naturalisations-Urkunden für frühere Angehörige des Großherzogthums zu erhebende Administrativ-Stempel auf

15 Mark 5.svg

und der Administrativ-Stempel bei Naturalisations-Urkunden für Personen, welche früher dem Großherzogthum nicht angehört haben, auf

35 Mark 5.svg

festgesetzt worden ist, so wird dies mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1874, die Anwendung des Administrativ-Stempels und des Gradations-Stempels betreffend - Regierungsblatt Nr. 60 - andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 24. Juli 1886.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.