Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B014

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Beilage Nr. 2.


Bekanntmachung,
die Vergütung der Brandschäden zu Hofheim betr.

      Aus Veranlassung der häufigen in Hofheim vorgekommenen Brände und in Anbetracht der sie begleitenden Umstände hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, durch Erlaß vom 17. l. Mts. zu Nr. M. J. 1367, auf Grund des Art. 23 des Gesetzes vom 6. Juni 1853, angeordnet, daß die von dem Augenblick dieser Bekanntmachung an in Hofheim, einschließlich des zu Hofheim gehörigen Theiles des Wohnplatzes Währzollhaus, entstehenden Brandschäden nur nach dem Verhältniß des wahren Werthes, welchen die abgebrannten oder beschädigten Gebäude unmittelbar vor dem Brande gehabt haben, vergütet, und daß ferner bei den jährlichen Ausschlägen die Versicherungs-Kapitalien der Gemeinde Hofheim fünf Jahre lang in einem um ein Fünftel erhöhten Betrag in Rechnung gebracht werden sollen.
       Bensheim, den 23. Januar 1884.

Großherzogliches Kreisamt Bensheim.
Dr. Usinger.



Uebersicht der für die Zeit vom 1. April 1884 bis dahin 1885 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau.
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1/10
1 Biebesheim mit Stockstadt - 660 64 009 Die Voranschläge sind für 31/4 Jahre, und zwar für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis 31. März 1885 aufgestellt; hier kommen die Umlagen pro 1. April 1884-85 zur Erhebung.
2 Bischofsheim mit Ginsheim - 772 69 400
3 Büttelborn 69 40 6 -
4 Crumstadt 190 318 17 468
5 Dornheim - 60 4 417
6 Erfelden 60 397 39 024
7 Geinsheim - 275 44 063
8 Gernsheim - 700 35 094
9 Groß-Gerau - 1063 16 185
10 Kelsterbach - 82 8 343
11 Königstädten - 300 49 035
12 Mörfelden mit Walldorf - 135 22 055
13 Rüsselsheim mit Bauschheim und
Raunheim
- 460 26 711
14 Trebur mit Astheim - 430 23 846
15 Wallerstädten - 56 14 134
16 Wolfskehlen mit Goddelau - - - -