Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/050

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Nr. 10.



3) Für die Copie der Parzellenkarten ohne Angabe der Ackerbreiten und für die Fertigung der Supplementkarten
von jeder Parzelle 5 Pfennig.
von jedem Hectar 16 "

Außerdem sind die Kosten für die Formularien und den Einband noch besonders zu vergüten.

Darmstadt , am 27. Mai 1884.
Aus besonderem allerhöchsten Auftrag:
Großherzoglich Hessische Ministerien des Innern und der Justiz
und der Finanzen.
In Vertretung:
Finger.
Schleiermacher.
Dr. Linß.