Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B169
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu | |
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die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Engelrod pro 1883/84 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 21. August 1883 zu Nr. M. J. 20344 in der Gemeinde Engelrod pro 1883/84 eine nachträgliche Umlage im Betrage von 820 Mark zur Erhebung kommt und daß dieselbe in einem Ziel und zwar im Monat Februar 1884 zu entrichten ist.
- Lauterbach, den 10. September 1883.
Schönfeld.
Durch Urtheil Großherzogl. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, Ferienkammer für Civilsachen, vom 8. September ist Paul Menk, Dienstknecht aus Ober-Ingelheim, Sohn der daselbst verlebten Eheleute Jacob Menk I. und Elisabetha geb. Weitzel, definitiv für abwesend erklärt worden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 24. März 1880 dem vierten Stadtpfarrer in Darmstadt Dr. Carl Sell das Ritterkreuz I. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, - |