Tappensches Familienbuch (1889)/256

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Don »clit Kindern meines verstorbenen Halbbruders Johann Wilhelm Tappe vermache ich einem jeden 1000 Rthlr. schreibe: ein Tausend Thaler in Golde.

Wenn ein oder anderes derselben vor mir sterben sollte, hört das Vermftchtniss auf und bleibt der bestimmte Tlieil der Universal-Erbin.

Sollte aber meine oben geuaunte Universal-Erbin vor mir sterben, so sollen die jetzt lebenden acht Kinder meines Halbbruders Johann Wilhelm Tappe, insofern sie alsdaun noch am Loben sind, meine Erben zu gleichen Tlieilen sein und sich also in dem Nachlasse tlieilen, aber zuvor die. Vermächtnisse, welche ich jetzt oder künftig anordne, erfüllen; unter sich sollen sie nicht erwähnen oder anrechnen, was ich etwa dem einen oder dem ändern bei meinem Leben zugewandt und gegeben.

Ferner vermache ich dem von weil. Senator Roland geordneten Jungfern-Stifte ein Capital von 8000 Rthlr. Gold, schreibe: .acht tausend Thaler in Golde: solche zum Behuef eiuiger Stellen für einige Conventualiuneu zu verwenden, mache aber dabei die gewiss nicht unbillige Bedingung, dass wenn eine von meinen Verwandtinnen um eine Stelle ordnungsmilssig nachsucliet, derselben gegen Erlegung der Eintrittsgelder der Vorzug zugestanden werde.

Wegen Erfüllung dieser Bedingung soll vor Ausantwortung des vermachten Capitals an die Exekutoreu der Rolaudschen Stiftung, eine Erklärung und Verpflichtung derselben gerichtlich aufgenommen werden, und ersuche ich das wohllöbliche Stadtgericht für treue Erfüllung dieser Bedingung zu sorgen..

Die Vermllchtniisse sollen binnen sechs Monaten nach meinem Tode ausgezahlt

werden.

Ich erklillire und begehre ausdrücklich, dass diese meine letztwillige Verordnung als Testament, Fideikommiss, Codicil oder wie es sonst den Rechten nach geschehen möge, bei Kraft erhalten werde.

Im Fall ich auch noch durch ein oder ändern von mir unterschriebenen Aufsatz ein Vermächtniss verordnen werde, soll solches eben so augesehen und gehalten werden, als ob es liier wörtlich eingeschrieben wiire.

Da ich alles, wie vorstehet, erwogen und verordnet, so habe ich solches geschrieben und unterschrieben uud wohllöblichem Stadtgerichte übergeben.

Hildesheim, den 4. May 1829.

Johanne Christiane Tappe. 21.

(Stiftungs-Urkunde und Statuten der Tappen'schen Familien-Stiftung.)

Stiftungs-Urkunde.

Heute am 1. Juni 1863, dem lOOjlihrigen Geburtstage uusers hingst in Gott ruhenden Grossvaters Johann Wilhelm Tappen, haben wir, die Unterzeichneten Grosssöhne desselben, um diesen Tag in rechtem Familieusinne zu feiern, die Gründung einer „Tappen’schen Familien-Stiftung“ beschlossen, die den Zweck haben soll (die Aufstellung eingehender Statuten vorbehaltlich), im Bereiche der Familie Unterstützung zu gewähren, wo sie noth ist, und die dazu beitragen möge, das Band der Familientreue auch für ferne Zeiten, auch für ferne Geschlechter im Hause Tappen fest und heilig zu erhalten.

Gott segue diese unsere Absichten! —

So geschehen den 1. Junius 1863.

Theodor Tappen. Hermann Tappen. Carl Tappen.

Adolph Tappen. (L. S.) Wilhelm Tappen.