Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/168

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung,
die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen, insbesondere in den Gemeinden Elsheim und Horrweiler betreffend.

Seit der Bekanntmachung vom 30. Juni v. J. im Regierungsblatte Nr. 34 ist unterm 3. September v. J. das Grundbuch der Gemeinde Elsheim und am 3. November v. J. das der Gemeinde Horrweiler, beide im Rentamtsbezirke Bingen, legalisirt worden.
Dies wird hierdurch, mit dem Anfügen, öffentlich bekannt gemacht, daß in den genannten Gemarkungen die in dem Gesetze vom 3. October 1838 (die Uebertragung von Grundeigenthum und die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen betr.) und in der Verordnung vom 22. October 1841 (Grundbuchs-Auszüge in Bezug auf die in der Provinz Rheinhessen errichtet werdenden Urkunden, welche die Uebertragung des Immobiliar-Eigeinthums bezwecken, betreffend) enthaltenen Vorschriften über die Grundbuchs-Auszüge vom 1. künftigen Monats Mai an zur Anwendung kommen.

Darmstadt den 5. April 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
Kilian.
v. Stein.


Bekanntmachung,
den Eingabestempel bei den Militärbehörden betreffend.

Es ist bemerkt worden, daß die Verordnung über die Anwendung des Administrativstempels bei Eingaben an die Militärbehörden besonders von denjenigen Personen, welche dem Militärstande nicht angehören, sehr häufig unbeachtet gelassen wird.
Wir nehmen daher Veranlassung, die von dem Großherzogl. Staatsministerium in dem Regierungsblatte Nr. 69 vom vorigen Jahre erlassene Bekanntmachung auf die Eingaben bei den Militärbehörden auszudehnen und zu bemerken,

daß diejenigen, welche sich des vorgeschriebenen Stempelpapiers zu ihren Eingaben bei den Militärbehörden nicht bedienen, es sich selbst zuzuschreiben haben,
wenn darauf keine Verfügung ertheilt wird.
Darmstadt den 5. April 1849.
Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium.
Graf Lehrbach.
Beck.