Westfälische Frei- und Femgerichte/43

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Westfälische Frei- und Femgerichte
Version vom 23. Januar 2012, 19:43 Uhr von SMuennich (Diskussion • Beiträge) (Vorlageneinbindung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Westfälische Frei- und Femgerichte
<<<Vorherige Seite
[42]
Nächste Seite>>>
[44]
Datei:Westf-Frei-und-Femgerichte.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Bank von Stein. Die obere Fläche des Tisches zeigt das Dortmunder Wappen, einen Adler. Früher lag der Freistuhl etwas mehr westlich, unter dem s. g. Rondel. Nach Mulhers Chronik von Dortmund ist er erst 1575 an die jetzige Stelle verlegt.

      § 40. Die Erzbischöfe von Köln, nach dem Sturze Heinrichs des Löwen (1180) zugleich Herzöge eines Theils von Westfalen, erwarben 1368 die Grafschaft Arnsberg und erhielten, wie aus dem Vorhergehenden bekannt, das Recht, Namens der Kaiser den Freigrafen zu bestätigen. Sie übten nunmehr (vom Ende des 14. Jahrh. an) großen Einfluß auf die Freigerichte aus und brachten es dahin, daß der Freistuhl zu Arnsberg (im Baumhofe unterhalb der Schloßruine) als Hauptstuhl angesehen wurde. Die Generalkapitel versammelten sich dort in der Regel. Neben demselben blieb jedoch der Dortmunder Stuhl in Ansehen.

      § 41.14)[GWR 1] Von dem Arnsberger Freistuhl sind nur noch geringe Ueberreste vorhanden. In der Schrift des Dr. Pieler (das Ruhrthal etc. Arnsberg 1871) wird darüber gesagt: „Einige Schritte unterhalb des Weges, der vom Schlosse thalwärts führt, liegt ein Baumgarten; in demselben sehen wir eine Vertiefung und Ueberreste eines steinernen Tisches. Dies ist die Gerichtsstätte des fryen graveschaft des kaiserlichen Fryenstoels to Arnsberg etc.“ – Das Grundstück ist 1819 von der preußischen Regierung erworben und unter der Bedingung verpachtet, „daß der Pächter die Form des Gartens unverändert lassen muß.

      Außer denen zu Dortmund und Arnsberg bestanden sehr viele Freistühle. Ueber Einige unten noch Weiteres.

      § 41a. Die westfälischen Frei- oder Femgerichte nahmen, obgleich eigentlich nur Gerichte erster Instanz,



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Verweis auf Anmerkung 14 ergänzt.