GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig

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Organisation

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig sieht sich der ungeänderten Augsburgischen Konfession verbunden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Präambel

Die kleinste organisatorische Einheit ist die Gemeinde

  • in ihrer räumlichen Ausdehnung (Parochialgemeinde),
  • für einen Personenkreis umfassend (Personalgemeinde),
  • für eine Anstalt (Anstaltsgemeinde).

Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 27

Eine Kirchengemeinde wird durch ein Pfarramt betreut. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 30

Werden mehrere Kirchengemeinden durch ein Pfarramt betreut, bilden sie einen Pfarrverband. Pfarrverbände sollen zu einer Kirchengemeinde verschmolzen werden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 31

Mehrere Kirchengemeinden - auch unterschiedlicher Propsteien - können zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben einen Kirchenverband bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 32.

Kirchengemeinden sind zu Propsteien zusammengeschlossen. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 42.

Auch Propsteien können Kirchenverbände bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 44

Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. VLK-BS[RQ 1] VII. Teil

Historie der Strukturreformen

bis 30. April 1970 hiess die Kirche Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche

ab 1. Mai 1970 heißt sie Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig; gleichzeitig Neufassung der Verfassung ABLKBS[RQ 2]

Modellierung im GOV

Religion

Die Konfession der Landeskirche ist die lutherische.

hat Konfession lu,

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig vom 6. Februar 1970, neu bekanntgemacht am 7. Mai 1984, zuletzt geändert am 22. März 1997 (VLK-BS). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte‘‘
  2. Landeskirchliches Amtsblatt der Braunschweigischen evangelisch-lutherischen Landeskirche (ABLKBS)

Bearbeiter

Benutzer:RJordan


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!