GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig
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Organisation
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig sieht sich der ungeänderten Augsburgischen Konfession verbunden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Präambel
Die kleinste organisatorische Einheit ist die Gemeinde
- in ihrer räumlichen Ausdehnung (Parochialgemeinde),
- für einen Personenkreis umfassend (Personalgemeinde),
- für eine Anstalt (Anstaltsgemeinde).
Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 27
Eine Kirchengemeinde wird durch ein Pfarramt betreut. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 30
Werden mehrere Kirchengemeinden durch ein Pfarramt betreut, bilden sie einen Pfarrverband. Pfarrverbände sollen zu einer Kirchengemeinde verschmolzen werden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 31
Mehrere Kirchengemeinden - auch unterschiedlicher Propsteien - können zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben einen Kirchenverband bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 32.
Kirchengemeinden sind zu Propsteien zusammengeschlossen. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 42.
Auch Propsteien können Kirchenverbände bilden. Gem. VLK-BS[RQ 1] Art. 44
Die Propsteien bilden die Landeskirche. Gem. VLK-BS[RQ 1] VII. Teil
Historie der Strukturreformen
bis 30. April 1970 hiess die Kirche Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche
ab 1. Mai 1970 heißt sie Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig; gleichzeitig Neufassung der Verfassung ABLKBS[RQ 2]
Modellierung im GOV
Religion
Die Konfession der Landeskirche ist die lutherische.
hat Konfession lu,
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig vom 6. Februar 1970, neu bekanntgemacht am 7. Mai 1984, zuletzt geändert am 22. März 1997 (VLK-BS). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte‘‘
- ↑ Landeskirchliches Amtsblatt der Braunschweigischen evangelisch-lutherischen Landeskirche (ABLKBS)
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!