GOV-Daten Lippische Landeskirche
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Organisation
Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 4
Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 10
Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 9
Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. VLLK[RQ 1] Artikel 78
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Religion
Die Lippische Landeskirche ist eine der unierten Kirchen. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:
- Evangelisch-lutherisch: lu
- Evangelisch-reformiert: rf
Die Landeskirche selber hat als Bekenntnis das
- unierte: un
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (VLLK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!