Geschichte der adligen Familie von Stommel/24: Unterschied zwischen den Versionen
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Der andere Sohn Hermann studdierte auf der Universität Köln, und wurde 1423 am Tage der h. | |||
Elisabeth zum <tt>baccalaureus</tt> und 1424 zum Doctor promovirt. Er erlangte hierauf die Pfarre zum h. | |||
Bartholomäus- (Dom) Stift in Frrankfurt und ein Canonicat zur l. Frau und zum h. Stephan in | |||
Mainz. Hermann war ein äußerst gottesfürchtiger Mann, der da glaubte, daß die Tödtung alles | |||
Selbstgefühls die höchste irdische Vollkommenheit sei. Nicht allein, daß er sich in diesem Systeme auf | |||
das Empfindlichste casteiete, er verlangte ein Gleiches von allen Übrigen und legte in diesem Sinne | |||
seinen Beichtkindern öffentliche Kirchenbußen z. B. das Kerzentragen beim Weihwasser sprengen u. s. w. | |||
auf. Die Beichtkinder begriffen den hohen Sinn nicht und hielten die Buße für unerlaubte Demüthigung. | |||
Es kam deshalb zu Aufläufen und würde die Sache ein schlimmes Ende genommen haben, wenn der | |||
Frankfurter Senat nicht vermittelt hätte. Dieser schrieb an den Erzbischof von Mainz, welcher dem | |||
Bartholomäus Stift die Schlichtung auftrug. Letzteres verfügte hierauf, daß jeder, der die Buße | |||
nicht erfüllen wolle, bei seinem Beichtvater die Verwandlung derselben nachsuchen solle. Dieses geschah | |||
1445. Hermann schrieb mehrere gelehrte Werke, unter denen ein weitläufiges Werk über den zweiten | |||
Theil der Dekretalen Ruf erhalten hat. Er starb im hohen Alter 1460. Man vergl. Schunk Beiträge zur | |||
Mainz. Geschich. II. 260. Fichard Wettravia S. 126. Lersner Chronik II. 6. Cölnische Univers. Matrikel. Siegener Archiv. | |||
Der dritte Sohn Conrads ist dem Namen nach nicht bekannt. Derselbe zeugte einen Sohn Johann, | |||
auch Philipp genannt, und dieser hinterließ drei Söhne: Eberhard, Johann und Gottfried, unter denen | |||
sich der erstere besonders hervortat. Eberhard erfreute sich der Gunst Aller, mit denen | |||
er in Verbindung trat. Namentlich waren die Churfürsten von Mainz, die Grafen von Nassau, Solms | |||
und Isenburg, sowie die Stadt Frankfurt bemüht ihn auszuzeichnen. Schon gegen 1470 vogt zu Gleiberg | |||
und Giesen empfing er in dieser Stellung 1482 den 30. April die Eides- und Lehnspflicht-Leistung | |||
des Conrad Nickeln, Burggrafen zu Nordenau in der Frei-Grafschaft Assenkusen, und 1485 dieselbe | |||
Leistung von dessen Nachfolger Joh. Ysecken. |
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Der andere Sohn Hermann studdierte auf der Universität Köln, und wurde 1423 am Tage der h.
Elisabeth zum baccalaureus und 1424 zum Doctor promovirt. Er erlangte hierauf die Pfarre zum h.
Bartholomäus- (Dom) Stift in Frrankfurt und ein Canonicat zur l. Frau und zum h. Stephan in
Mainz. Hermann war ein äußerst gottesfürchtiger Mann, der da glaubte, daß die Tödtung alles
Selbstgefühls die höchste irdische Vollkommenheit sei. Nicht allein, daß er sich in diesem Systeme auf
das Empfindlichste casteiete, er verlangte ein Gleiches von allen Übrigen und legte in diesem Sinne
seinen Beichtkindern öffentliche Kirchenbußen z. B. das Kerzentragen beim Weihwasser sprengen u. s. w.
auf. Die Beichtkinder begriffen den hohen Sinn nicht und hielten die Buße für unerlaubte Demüthigung.
Es kam deshalb zu Aufläufen und würde die Sache ein schlimmes Ende genommen haben, wenn der
Frankfurter Senat nicht vermittelt hätte. Dieser schrieb an den Erzbischof von Mainz, welcher dem
Bartholomäus Stift die Schlichtung auftrug. Letzteres verfügte hierauf, daß jeder, der die Buße
nicht erfüllen wolle, bei seinem Beichtvater die Verwandlung derselben nachsuchen solle. Dieses geschah
1445. Hermann schrieb mehrere gelehrte Werke, unter denen ein weitläufiges Werk über den zweiten
Theil der Dekretalen Ruf erhalten hat. Er starb im hohen Alter 1460. Man vergl. Schunk Beiträge zur
Mainz. Geschich. II. 260. Fichard Wettravia S. 126. Lersner Chronik II. 6. Cölnische Univers. Matrikel. Siegener Archiv.
Der dritte Sohn Conrads ist dem Namen nach nicht bekannt. Derselbe zeugte einen Sohn Johann, auch Philipp genannt, und dieser hinterließ drei Söhne: Eberhard, Johann und Gottfried, unter denen sich der erstere besonders hervortat. Eberhard erfreute sich der Gunst Aller, mit denen er in Verbindung trat. Namentlich waren die Churfürsten von Mainz, die Grafen von Nassau, Solms und Isenburg, sowie die Stadt Frankfurt bemüht ihn auszuzeichnen. Schon gegen 1470 vogt zu Gleiberg und Giesen empfing er in dieser Stellung 1482 den 30. April die Eides- und Lehnspflicht-Leistung des Conrad Nickeln, Burggrafen zu Nordenau in der Frei-Grafschaft Assenkusen, und 1485 dieselbe Leistung von dessen Nachfolger Joh. Ysecken.