Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/092: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Nr. 10.'''</center> | |||
Vorstehende Uebersicht wird hierdurch mit dem Bemerken als wahrhaft beglaubigt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres erfolgen soll. | |||
:Offenbach, den 11. Februar 1853. | |||
<center>Das Großherzogliche Kreisamt Offenbach.<br />v. Willich , Regierungsrath.</center> | |||
<center>Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender '''Strafurtheile''' der Gerichte der Provinz '''Rheinhessen'''.</center> | |||
:Es wurden verurtheilt: | |||
<center>I. Von dem Großh. Assisengerichte zu Mainz.</center> | |||
1) Elisabethe '''Mader''', ohne Gewerbe, aus Mannweiler, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiterer 4 Jahre nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts vom 22. September 1849 gegen dieselbe bereits erkannten zweijährigen polizeilichen Aufsicht.<br />2) Anton '''Hering''', Dienstknecht aus Heppenheim bei Alzey, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 23. Juli 1852, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren; zugleich wurde verordnet, daß an dieser Strafe nach Art. 34 des Strafgesetzbuchs 87 Tage in Abzug zu bringen seyen.<br />3) Catherine '''Bruchhäuser''', Dienstmagd aus Lorch, wegen Meineids, durch Urtheil vom 26. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 3 Jahren nach erstandener Strafe.<br />4) Johann '''Senftleben''', Taglöhner aus Gauböckelheim, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 28. Juli 1852 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.<br />5) Johann '''Krichten''', Leinweber aus Gaualgesheim, wegen Versuchs des ausgezeichneten Diebstahls und des einfachen Diebstahls, in fortgesetzter Handlung verübt, durch Urtheil vom 28. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />6) Martin '''Gradwohl''', Zimmermann aus Westhofen, wegen Mordversuchs, durch Urtheil vorn 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren.<br />7) Peter '''Mann''', Ackersbursche aus Elsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Znchthausstrafe ven 5 Jahren.<br />8) Jakob '''Göllner''', Dienstknecht aus Jugenheim, wegen usgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.<br />9) a) Ludwig '''Schlösser''', Dienstknecht, b) Georg '''Wiegland''', Taglöhner, beide aus Offenheim, ersterer wegen Meineids und letzterer wegen intellectueller Urheberschaft an einem Meineide und an einem Betruge, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam und zwar Schlösser in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und Wiegland in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren. |
Version vom 25. August 2011, 09:12 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
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Vorstehende Uebersicht wird hierdurch mit dem Bemerken als wahrhaft beglaubigt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres erfolgen soll.
- Offenbach, den 11. Februar 1853.
v. Willich , Regierungsrath.
- Es wurden verurtheilt:
1) Elisabethe Mader, ohne Gewerbe, aus Mannweiler, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während weiterer 4 Jahre nach Ablauf der durch Urtheil des Gr. Kreisgerichts vom 22. September 1849 gegen dieselbe bereits erkannten zweijährigen polizeilichen Aufsicht.
2) Anton Hering, Dienstknecht aus Heppenheim bei Alzey, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 23. Juli 1852, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren; zugleich wurde verordnet, daß an dieser Strafe nach Art. 34 des Strafgesetzbuchs 87 Tage in Abzug zu bringen seyen.
3) Catherine Bruchhäuser, Dienstmagd aus Lorch, wegen Meineids, durch Urtheil vom 26. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 3 Jahren nach erstandener Strafe.
4) Johann Senftleben, Taglöhner aus Gauböckelheim, wegen schwerer Körperverletzung, durch Urtheil vom 28. Juli 1852 in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
5) Johann Krichten, Leinweber aus Gaualgesheim, wegen Versuchs des ausgezeichneten Diebstahls und des einfachen Diebstahls, in fortgesetzter Handlung verübt, durch Urtheil vom 28. Juli 1852, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht wahrend 4 Jahren nach erstandener Strafe.
6) Martin Gradwohl, Zimmermann aus Westhofen, wegen Mordversuchs, durch Urtheil vorn 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren.
7) Peter Mann, Ackersbursche aus Elsheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Znchthausstrafe ven 5 Jahren.
8) Jakob Göllner, Dienstknecht aus Jugenheim, wegen usgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.
9) a) Ludwig Schlösser, Dienstknecht, b) Georg Wiegland, Taglöhner, beide aus Offenheim, ersterer wegen Meineids und letzterer wegen intellectueller Urheberschaft an einem Meineide und an einem Betruge, durch Urtheil vom 29. Juli 1852 in contumaciam und zwar Schlösser in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und Wiegland in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren.