Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/142: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 15.'''</center>
 
<Center>'''Bekanntmachung, den Ausschlag zur Deckung des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für 1851 betreffend.'''</center>
 
Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehaltes des Rabbinen zu Bingen im Jahre 1851 ad fl. 250, – zu welchem alle Israeliten des Rabbinatssprengels mit Ausnahme derjenigen von Bingen beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern 2,939 pf. vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen excl. der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, und zwar – wo die Erhebung dieser Beiträge nicht schon mit den Umlagen der resp. israelitischen Religionsgemeinden erfolgt, also die Bezahlung derselben nicht aus den betreffenden israelitischen Gemeindekassen geschehen kann, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, September und October 1851 erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
::Mainz, den 12. Mai 1851.
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.'''</center>
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<center>{{Sperrschrift|Dienstnachrichten.}}</center>
 
1) Am 8. April wurde der Feldwebel Georg '''Mainzer''' dahier zum Rentamtsdiener bei dem Rentamte zu Seligenstadt ernannt.
 
2) Am 1. Mai wurde der katholische Pfarrer Johann Baptist '''Sänger''' zu St. Peter in Worms zum Decan des katholischen Decanats Worms und der katholische Pfarrer Johann Joseph Sebastian '''Gardt''' zu Bingen zum Decan des katholischen Decanats Bingen, beide auf die Dauer von fünf Jahren, ernannt.
 
3) Am 12. Mai wurde der Universitätsrichter Dr. Ludwig '''Trygophorus''' zu Gießen zum Mitgliede und Rath bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg ernannt.
 
4) Am 22. Mai wurde dem Schulvicar Johann '''Roß''' zu Gernsheim, im Regierungsbezirke Heppenheim, die untere Knaben- und Mädchen-Schullehrerstelle – Elementarschule – daselbst übertragen.
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<center>{{Sperrschrift|Dienstentlassung.}}</center>
 
Am 17. Mai wurde der Schullehrer Wendel '''Eysenbach''' zu Odernheim von der ihm übertragenen Schullehrerstelle an der ersten evangelischen Schule daselbst auf sein Nachsuchen entlassen.
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<center>{{Sperrschrift|Versetzungen in den Ruhestand.}}</center>
 
::In den Ruhestand wurden versetzt:
 
1) am 3. Mai der evangelische Schullehrer Philipp '''Maul''' zu Schneppenhausen, im Regierungsbezirke Darmstadt;
 
2) am 16. Mai der Schullehrer Heinrich Wilhelm '''Habermehl''' zu Engelrod, im Regierungsbezirke Alsfeld.

Version vom 5. Februar 2010, 14:40 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Nr. 15.
Bekanntmachung, den Ausschlag zur Deckung des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für 1851 betreffend.

Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehaltes des Rabbinen zu Bingen im Jahre 1851 ad fl. 250, – zu welchem alle Israeliten des Rabbinatssprengels mit Ausnahme derjenigen von Bingen beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern 2,939 pf. vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen excl. der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, und zwar – wo die Erhebung dieser Beiträge nicht schon mit den Umlagen der resp. israelitischen Religionsgemeinden erfolgt, also die Bezahlung derselben nicht aus den betreffenden israelitischen Gemeindekassen geschehen kann, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, September und October 1851 erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Mainz, den 12. Mai 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
Schmitt

Dienstnachrichten.

1) Am 8. April wurde der Feldwebel Georg Mainzer dahier zum Rentamtsdiener bei dem Rentamte zu Seligenstadt ernannt.

2) Am 1. Mai wurde der katholische Pfarrer Johann Baptist Sänger zu St. Peter in Worms zum Decan des katholischen Decanats Worms und der katholische Pfarrer Johann Joseph Sebastian Gardt zu Bingen zum Decan des katholischen Decanats Bingen, beide auf die Dauer von fünf Jahren, ernannt.

3) Am 12. Mai wurde der Universitätsrichter Dr. Ludwig Trygophorus zu Gießen zum Mitgliede und Rath bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg ernannt.

4) Am 22. Mai wurde dem Schulvicar Johann Roß zu Gernsheim, im Regierungsbezirke Heppenheim, die untere Knaben- und Mädchen-Schullehrerstelle – Elementarschule – daselbst übertragen.


Dienstentlassung.

Am 17. Mai wurde der Schullehrer Wendel Eysenbach zu Odernheim von der ihm übertragenen Schullehrerstelle an der ersten evangelischen Schule daselbst auf sein Nachsuchen entlassen.


Versetzungen in den Ruhestand.
In den Ruhestand wurden versetzt:

1) am 3. Mai der evangelische Schullehrer Philipp Maul zu Schneppenhausen, im Regierungsbezirke Darmstadt;

2) am 16. Mai der Schullehrer Heinrich Wilhelm Habermehl zu Engelrod, im Regierungsbezirke Alsfeld.