Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/134: Unterschied zwischen den Versionen

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==<center>'''No. 14.'''</center>==
Unter dem Anfügen, daß die Repartition von der unterzeichneten Regierungs-Commission vollzogen und die Beiträge in halbjährigen Raten – am 1. Mai und 1. October – an den Rechner der Landjudenschaft N. '''Heß''' dahier abgeliefert werden sollen, wird dieß hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht. – Gießen, am 30. April 1851.
<center>'''Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
Küchler'''</center>
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<center>'''Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Rodau für 1850 betreffend.'''</center>
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, mit Ermächtigung Gr. Ministeriums des Innern, der Gemeinde '''Rodau''' gestattet worden ist, die Hälfte der im 1850r Voranschlag vorgesehenen Umlagen mit 192 fl. niederzuschlagen, unter dem Anfügen, daß hierunter:
:::a. 52 fl. Parcellenvermessungskosten, und
:::b. 140 fl.
enthalten sind, welche auf das Gesammtsteuercapital der Einwohner und Ausmärker ausgeschlagen worden sind. – Heppenheim, den 8. Mai 1851.
<center>'''Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim
'''Zimmermann'''</center>

Version vom 5. Februar 2010, 09:36 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 14.

Unter dem Anfügen, daß die Repartition von der unterzeichneten Regierungs-Commission vollzogen und die Beiträge in halbjährigen Raten – am 1. Mai und 1. October – an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß dahier abgeliefert werden sollen, wird dieß hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht. – Gießen, am 30. April 1851.

Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen. Küchler

Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Rodau für 1850 betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, mit Ermächtigung Gr. Ministeriums des Innern, der Gemeinde Rodau gestattet worden ist, die Hälfte der im 1850r Voranschlag vorgesehenen Umlagen mit 192 fl. niederzuschlagen, unter dem Anfügen, daß hierunter:

a. 52 fl. Parcellenvermessungskosten, und
b. 140 fl.

enthalten sind, welche auf das Gesammtsteuercapital der Einwohner und Ausmärker ausgeschlagen worden sind. – Heppenheim, den 8. Mai 1851.

Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Heppenheim Zimmermann