Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/342: Unterschied zwischen den Versionen

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der ganze Kirchort Münsterdorf im Kriege durch die Schweden verbrannt worden war, pflegten die Versammlungen in Itzehoe zu sein, dem Wohnorte des Propsten. Die Mitglieder des Consistorialgerichts waren der Amtmann von Steinburg als Präses, der Propst als Director, fünf Hauptprediger der Propstei nach einem Turnus, der Amtsverwalter von Steinburg als Protocollführer. Zu der Synode, auch Kaland genannt, versammelten sich alle zwei Jahre am Montage vor Michaelis die sämmtlichen 22 Mitgieder des Consistoriums. Die Propstei umfaßt das ganze Amt Steinburg, die vier Städte Krempe, Glückstadt, Itzehoe und Wilster und verschiedene adlige Districte, überhaupt 22 Kirchspiele und Kirchen und 2 Kapellen mit 37 Predigern. Die Pröpste in diesem Zeitraume waren: Chr. Hieronymus Kramer, von 1772—1794; Peter Burdorf, von 1795 an, abgesetzt 1813. Chr. Matthias Hudtwalcker, von 1814—1835. Joh. Heinr. Reinhold Wolf seit dem 15. Mai 1836. Sie waren sämmtlich Pastoren zu Itzehoe. Die Kirchenvisitationen wurden seit dem Reglement vom 22. October 1745<ref><tt>Corp. Const. Holsat. II, 130.</tt></ref> alle zwei Jahre in den Königlichen Kirchspielen von dem Amtmanne und dem Propsten gemeinschaftlich, in den adeligen Kirchspielen von dem Propsten allein gehalten.<ref>Wir verweisen über die Geschichte des Münsterdorfischen Consistoriums auf die „Kirchl. Statistik Holsteins“ von Lübkert. S. 203 ff.</ref>
 
2. Die Propstei Süder-Dithmarschen ist unverändert in ihrem Umfange geblieben. In beiden Landschaften Dithmarschens, dem
Königlichen Süder- und dem Herzoglichen Norder-Dithmarschen, wurden die Pröpste von der Landesherrschaft ernannt. In Süder-
Dithmarschen pflegte der von der Gemeinde zu Meldorf erwählte Hauptpastor dazu bestellt zu werden. Der am 24. Juni 1771 erwählte Hauptprediger Jacob Jochims, vorher Pastor zu St. Michaelis-Donn und zu Burg, ward zum Propsten ernannt am 19. Juli
desselben Jahres und im Jahre 1781 zum Consistorialrath.<ref>Bolten, Dithm. Geschichte IV, S. 397.</ref>
 
3. Die Propstei Norder-Dithmarschen hat gleichfalls ungeändert ihren Umfang behalten. Dieselbe bestand auch noch eine geraume
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der ganze Kirchort Münsterdorf im Kriege durch die Schweden verbrannt worden war, pflegten die Versammlungen in Itzehoe zu sein, dem Wohnorte des Propsten. Die Mitglieder des Consistorialgerichts waren der Amtmann von Steinburg als Präses, der Propst als Director, fünf Hauptprediger der Propstei nach einem Turnus, der Amtsverwalter von Steinburg als Protocollführer. Zu der Synode, auch Kaland genannt, versammelten sich alle zwei Jahre am Montage vor Michaelis die sämmtlichen 22 Mitgieder des Consistoriums. Die Propstei umfaßt das ganze Amt Steinburg, die vier Städte Krempe, Glückstadt, Itzehoe und Wilster und verschiedene adlige Districte, überhaupt 22 Kirchspiele und Kirchen und 2 Kapellen mit 37 Predigern. Die Pröpste in diesem Zeitraume waren: Chr. Hieronymus Kramer, von 1772—1794; Peter Burdorf, von 1795 an, abgesetzt 1813. Chr. Matthias Hudtwalcker, von 1814—1835. Joh. Heinr. Reinhold Wolf seit dem 15. Mai 1836. Sie waren sämmtlich Pastoren zu Itzehoe. Die Kirchenvisitationen wurden seit dem Reglement vom 22. October 1745[1] alle zwei Jahre in den Königlichen Kirchspielen von dem Amtmanne und dem Propsten gemeinschaftlich, in den adeligen Kirchspielen von dem Propsten allein gehalten.[2]

2. Die Propstei Süder-Dithmarschen ist unverändert in ihrem Umfange geblieben. In beiden Landschaften Dithmarschens, dem Königlichen Süder- und dem Herzoglichen Norder-Dithmarschen, wurden die Pröpste von der Landesherrschaft ernannt. In Süder- Dithmarschen pflegte der von der Gemeinde zu Meldorf erwählte Hauptpastor dazu bestellt zu werden. Der am 24. Juni 1771 erwählte Hauptprediger Jacob Jochims, vorher Pastor zu St. Michaelis-Donn und zu Burg, ward zum Propsten ernannt am 19. Juli desselben Jahres und im Jahre 1781 zum Consistorialrath.[3]

3. Die Propstei Norder-Dithmarschen hat gleichfalls ungeändert ihren Umfang behalten. Dieselbe bestand auch noch eine geraume Zeit hindurch unabhängig von der Generalsuperintendentur, bis sie unterm 15. Juli 1817 derselben untergeordnet wurde; wodurch


  1. Corp. Const. Holsat. II, 130.
  2. Wir verweisen über die Geschichte des Münsterdorfischen Consistoriums auf die „Kirchl. Statistik Holsteins“ von Lübkert. S. 203 ff.
  3. Bolten, Dithm. Geschichte IV, S. 397.