Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/343

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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aber das bis dahin von den Pröpsten ausgeübte Ordinationsrecht nicht aufgehoben worden ist. Bei Eintreten der Vacanz der Propstei präsentirte die Landschaft der Landesherrschaft drei Mitglieder des Ministeriums, von welchen diese einen ernannte. Die Prediger in beiden Landschaften Dithmarschens wurden von den Gemeinden gewählt, aber hinsichtlich des Präsentations- und Wahlrechts finden bei den einzelnen Gemeinden erhebliche Verschiedenheiten statt, sowie überhaupt die Propstei Norder-Dithmarschen, welche 12 Kirchspiele mit 19 Predigern zählt, in kirchlicher Beziehung manches Eigenthümliche hat. Das Consistorium versammelt sich jährlich zu Heide am Montage nach Pfingsten. Mitglieder desselben sind sämmtliche Prediger der Landschaft, die Präsidenten der Landvogt zu Heide und der Kirchenpropst, Protokollführer der Gerichtsactuar der Landschaft. Die Pröpste in diesem Zeitraume waren folgende: Georg Volquarts zu Lunden von 1773—1784, 1781 zum Consistorialrath ernannt, der letzte Fürstliche Propst; Johann Nicolaus Leitheuser zu Hennstedt, von 1785—1816. Karl Andreas Schetelig zu Heide, von 1817—1825; darauf Albert Jürgens zu Weddingstedt, seit 1826.

4. Die Propstei Rendsburg bestand in ihrem alten Umfange, bis die beiden adligen, vormals Gemeinschaftlichen Kirchen zu Westensee und Bovenau hinzugelegt wurden. Sie umfaßt die beiden Kirchen der Stadt, die Kirchen des Amtes zu Jevenstedt, Nordtorf, Kellinghusen, Hohenwestedt, Schenefeld, die zu Hademarschen im Kanzleigute Hanerau, Bovenau und Westensee, überhaupt 10 Kirchen mit 16 Predigern. Von 1693—1806 waren die in Rendsburg wohnhaften Generalsuperintendenten zugleich Pröpste. Das Consistorium wurde in der Hauptsache wie das Segeberger eingerichtet. Dasselbe versammelte sich viermal im Jahre am Donnerstage nach den Quartalzeiten; in Abwesenheit des Amtmannes präsidirte der Propst, und der Actuar war der Amtsverwalter.

5. Die Propstei Segeberg ward 1811 besser abgerundet, in dem von derselben einige entferntere Kirchspiele getrennt, andere näher belegene hinzugefügt wurden.[1] Abgegeben wurden Lütgenburg, Heiligenhafen, Großen-Brode und Wandsbek. Es blieben die Kirchspiele Segeberg, Oldesloe, Leetzen, Kaltenkirchen, Bramstedt,


  1. Rescript vom 2. December 1811.