Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/256: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Die Landkreise Ohlau und Brieg werden zu einem neuen Landkreis | {{NE}}Die Landkreise Ohlau und Brieg werden zu einem neuen Landkreis „Ohlau“ mit dem Kreissitz in Ohlau zusammengeschlossen. | ||
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{{NE}}Die Landkreise Schweidnitz und Striegau werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Schweidnitz und Striegau werden zu einem neuen Landkreise „Schweidnitz“ mit dem Kreissitz in Schweidnitz zusammengeschlossen. | ||
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{{NE}}Die Landkreise Wohlau und Steinau werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Wohlau und Steinau werden zu einem neuen Landkreise „Wohlau“ mit dem Kreissitz in Wohlau zusammengeschlossen. | ||
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In den Landkreis Strehlen werden eingegliedert: | In den Landkreis Strehlen werden eingegliedert: |
Version vom 30. November 2008, 14:02 Uhr
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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43 | |
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Die Landkreise Reichenbach und Nimptsch werden zu einem neuen Landkreise „Reichenbach“ mit dem Kreissitz in Reichenbach (Eulengebirge) zusammengeschlossen.
Die Landkreise Ohlau und Brieg werden zu einem neuen Landkreis „Ohlau“ mit dem Kreissitz in Ohlau zusammengeschlossen.
Die Landkreise Schweidnitz und Striegau werden zu einem neuen Landkreise „Schweidnitz“ mit dem Kreissitz in Schweidnitz zusammengeschlossen.
Die Landkreise Wohlau und Steinau werden zu einem neuen Landkreise „Wohlau“ mit dem Kreissitz in Wohlau zusammengeschlossen.
In den Landkreis Strehlen werden eingegliedert:
1. der Teil des neuzubildenden Landkreises Frankenstein, der besteht aus den Landgemeinden Kummelwitz, Schildberg, Neu Karlsdorf, Waldneudorf, Dobrischau, Korschwitz, Neobschütz, Schönjohnsdorf, Rätsch, Reumen, Heinzendorf, Pleßguth, Algersdorf, Deutsch Neudorf, Berzdorf, Kunern, Haltauf und Münchhof;
2. der Teil des neuzubildenden Landkreises Reichenbach, der besteht aus den Landgemeinden Grün Hartau, Grögersdorf, Karzen, Naß Brockuth, Kurtwitz, Karschau, Prauß, Mallschau, Gockau, Gollschau, Klein Johnsdorf, Schmitzdorf, Leipitz,Sadewitz, Silbitz, Wonnwitz, Roth Neudorf, Stachau, Plottnitz, Reichau, Siegroth, Jakobsdorf, Dürr Brockuth, Manze, Dürr Hartau, Glosenau, Reisau und Roßwitz;
3. der Teil des neuzubildenden Landkreises Ohlau, der besteht aus der Stadtgemeinde Wansen und den Landgemeinden Brosewitz, Bischwitz bei Wansen, Spurwitz, Alt Wansen, Johnwitz, Köchendorf, Knischwitz, Hermsdorf und Marienau.
In den Landkreis Breslau werden eingegliedert:
1. der Teil des neuzubildenden Landkreises Reichenbach, der besteht aus den Landgemeinden Rankau, Grunau, Jäschwitz, Stein, Strachau b. Zobten, Kuhnau, Naselwitz, Wischkowitz, Bischkowitz, Groß Tinz und Poppelwitz;
2. der Teil des neuzubildenden Landkreises Schweidnitz, der besteht aus der Stadtgemeinde Zobten und den Landgemeinden Kapsdorf, Mörschelwitz-Rosenthal, Kritzelwitz, Michelsdorf, Wernersdorf, Queitsch, Altenburg, Rogau-Rosenau, Striegelmühle, Groß Mohnau, Proschkenhain, Floriansdorf, Marxdorf, Ströbel, Qualkau, Klein Bielau, Krotzel, Bankwitz, Groß Silsterwitz und Klein Silsterwitz;
3. der Teil des Landkreises Neumarkt, der besteht aus der Stadtgemeinde Kanth und den Landgemeinden Rommenau, Stöschwitz, Schimmelwitz, Polsnitz, Jürtsch, Neudorf, Zaugwitz, Landau, Koslau, Nieder Struse, Ober Struse, Lorzendorf, Mettkau, Borganie, Beilau, Kammendorf b. Kanth, Sachwitz, Ocklitz und Fürstenau.
In den Landkreis Neumarkt wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Schweidnitz eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Simsdorf, Hulm, Panzkau, Körnitz, Eisendorf, Tschinschwitz, Dromsdorf-Lohnig, Damsdorf, Lederose, Kuhnern, Beckern, Lüssen, Gäbersdorf, Pläswitz, Zuckelnick, Diesdorf, Förstchen, Bertholdsdorf, Metschkau, Ossig, Pitschen, Neuhof, Guckelhausen, Bockau, Rauske, Sasterhausen, Pfaffendorf und Ebersdorf.
In den Landkreis Guhrau wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Wohlau eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Dahsau, Tschilesen, Kadlewe, Osselwitz, Kutscheborwitz, Tscheschen,