Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/255

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Preußische Gesetzsammlung

1932
Ausgegeben zu Berlin, den 3. August 1932
Nr.43

(Nr. 13772) Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen. Vom 1. August 1932

      Auf Grund der Verordnungen des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 453) und vom 6. Oktober 1931, Dritter Teil Kapitel III § 2 (Reichsgesetzbl. I S. 537) wird in Ausführung des § 10 des Ersten Teiles der Zweiten Sparverordnung vom 23. Dezember 1931 (Gesetzsamml. S. 293) zur Sicherung des Haushalts, zur Vereinheitlichung der öffentlichen Verwaltung sowie zur besseren Verteilung und sparsamen Nutzung der Arbeitskräfte folgendes verordnet:

Kapitel I.

Grenzänderungen.

Regierungsbezirk Köslin

§ 1.

      Die Landkreise Belgard und Schivelbein werden zu einem neuen Landkreise „Belgard“ mit dem Kreissitz in Belgard (Persante) zusammengeschlossen.

§ 2.

      Die Landkreise Köslin und Bublitz werden zu einem neuen Landkreise „Köslin“ mit dem Kreissitz Köslin zusammengeschlossen.

§ 3.

      In den Landkreis Dramburg werden die Landgemeinden Rützow, Nuthagen und Labenz des neuzubildenden Landkreises Belgard eingegliedert.

§ 4.

      In den neuzubildenden Landkreis Belgard werden die Landgemeinden Klein Satspe und Neu Buckow des neuzubildenden Landkreises Köslin eingegliedert.

§ 5.

      In den Landkreis Neustettin werden die Landgemeinden Stepen, Sassenburg, Kasimirshof, Bischofthum, Drensch, Grumsdorf und Linow des neuzubildenden Landkreises Köslin eingegliedert.

§ 6.

      In den Landkreis Rummelsburg werden die Landgemeinden Hölkewiese, Groß Karzenburg und Klein Karzenburg des neuzubildenden Landkreises Köslin eingegliedert.

§ 7.

      Die bisherigen Landkreise Schivelbein, Belgard, Bublitz und Köslin werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Breslau

§ 8.

      Die Landkreise Glatz und Neurode werden zu einem neuen Landkreise „Glatz“ mit dem Kreissitz in Glatz zusammengeschlossen.

§ 9.

      Die Landkreise Frankenstein und Münsterberg werden zu einem neuen Landkreise „Frankenstein“ mit dem Kreisitz in Frankenstein i. Schlesien zusammengeschlossen.

(Vierzehnter Tag nach Ablauf des Ausgabetags: 17. August 1932.)

Gesetzsammlung 1932. (Nr. 13772)