Amt Erwitte: Unterschied zwischen den Versionen

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===Archiv===
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* Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, [[Großherzogtum Hessen]], Bestand Amt Erwitte  
* Landesarchiv NRW, [[Staatsarchiv Münster]], Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, [[Großherzogtum Hessen]], Bestand Amt Erwitte  
** Umfang: 1 Aktenstück. Darin: Freistuhl und Freigrafschaft zu Wiggeringhausen.
** Umfang: 1 Aktenstück. Darin: Freistuhl und Freigrafschaft zu Wiggeringhausen.
* Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Depositum von Landsberg-Velen, Bestand Erwitte
* Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Depositum von Landsberg-Velen, Bestand Erwitte

Version vom 19. November 2008, 13:16 Uhr

Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Arnsberg > Kreis Lippstadt > Amt Erwitte

Geschichte

Das Herzogtum Westfalen und die Grafschaft Arnsberg sind mit Napoleon untergegangen, die bis dahin geltende Verfassung, die Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Landesherren waren erledigt. Neuer Landesherr in Westfalen wurde das Großherzogtum Hessen, es richtete die Provinz Westfalen ein.

Hessisches Amt Erwitte (1803-1816)

Das Amt Erwitte behält zunächst seine alten Grenzen unter Erweiterung durch die adligen Gerichte Hovestadt und Friedhardskirchen. Am 9. Juli 1808 werden das Gericht Hovestadt und die Orte Ostinghausen, Bettinghausen, Eickelborn und Lohe abgetrennt und dem Amt OestinghausenAmte Oestinghausen beigegeben. Amtssitz ist Erwitte.

Die Ämter überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter").

Justizamtmann

Justizamtmann ist Friedrich Kreilmann, seit dem 29. Dezember 1815 der Hofgerichtsadvokat Joseph Pape.

Archiv

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand Amt Erwitte
    • Umfang: 1 Aktenstück. Darin: Freistuhl und Freigrafschaft zu Wiggeringhausen.
  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Depositum von Landsberg-Velen, Bestand Erwitte
    • Darin: Amt Erwitte, ua. Militaria, Juden, Zoll, Grenzen, Wege, Steuererhabungen.
  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Kartensammlung
    • Karten des Amtes Erwitte in der Kartensammlung, Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 817 a/b
  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Fürstbistum Paderborn, Rechnungen, Findbuch A 267 I. (Rechng. auch mikrofichiert)
    • Darin: Westernkotten-Erwitte 1582 bis 1792.

Preußisches Amt

15. Juli 1816 Übernahme des Herzogtums Westfalen von Hessen-Darmstadt in Arnsberg durch den preussischen Oberpräsidenten von Vincke. Der Kreis Lippstadt trat mit dem 01.07.1817 ins Leben, als der zuständige Landrat zu seiner Leitung berufen wurde. Die Provinz Westfalen wurde danach nach preußischem Recht gegründet, als Unterbehörden wurden umgehend Kreise, Ämter und Bürgermeistereien eingebunden.

Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Erwitte gehen am 15. April 1817 auf das neu eingerichtete Landratsamt Lippstadt über. Die Zuständigkeit des Amtes beschränkt sich nur noch auf die Rechtspflege.

Schultheißenbezirke 01.01.1819

Altengeseke, Anröchte, Benninghausen, Berge, Böckenförde, Ebbinghausen, Eickeloh, Erwitte, Horn, Overhagen, Schmerlecke, Seringhausen, Völlinghausen, Weckinghausen, Westernkotten.

Zusätzlich 1817 genannt

  • Berenbrock und Wiggeringhausen (später Merklinghausen-Wiggeringhausen), 1819 zu Horn)
  • Böckum, 1819 zu Benninghausen
  • Herringhausen, 1819 zu Overhagen
  • Norddorf, 1819 zu Ebbinghausen
  • Schallern, 1819 zu Seringhausen
  • Stirpe, 1819 zu Weckinghausen

Bürgermeisterei Erwitte 1832/35

  • Bürgermeisterei (Amt) Erwitte: 4.523 Einwohner, davon
    • Kirchspiele Erwitte nebst Westerkotten: 3.496
    • Böckenförde: 404 Einwohner
    • Esbeck: 623 Einwohner
      • Bürgermeister: Anton Schlünder
      • Beigeordneter Advokat Chrn. Hoffbauer, Kommunalempfänger
      • Beigeordneter: Jos. Köhler zu Erwitte, Justizkommissar

Neubildung des Amtes Erwitte

  • 31. 10.1841 Landgemeindeordnung: Neubildung von Landgemeinden (Voraussetzung: eigener Etat oder eigene Abteilung im Etat) und von Ämtern (meist dem entsprechend) seit 1843 Bürgermeistereien. 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt.

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