Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/406: Unterschied zwischen den Versionen

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Blankenheim wegen Mitten, Gangelt und Vücht, welche Bischof Johann von Lüttich besessen hatte und Johanna und Graf Wilhelm (Gerard's Sohn) wurden 1462 vom Herzog von Brabant mit diesen Herrschaften, jeder mit der Hälfte, belehnt. Johann und Johanna hinterließen zwei Töchter, Elisabeth und Johanna. Erstere, welche 1472 den Herzog Wilhelm von Jülich heirathete, erhielt die Herrschaften Heinsberg und Geilenkirchen und die Hälfte von Millen, Gangelt und Waldfeucht; ferner die Pfandschaften Wassenberg und Herzogenrath. Sie starb kinderlos. Johanna, ihre Schwester, heirathete 1478 den Pfalzgrafen Johann I. von Simmern und verkaufte 1483 ihre Erbschaften von Heinsberg und Diest ihrem Schwager, dem Herzog Wilhelm von Jülich, welcher Heinsberg und Geilenkirchen dem Herzogthum Jülich als Aemter einverleibte und den Landständen darüber 1484 einen Revers ausstellte. Derselbe erhielt auch die Entsagung des Grafen Engelbert von Nassau-Dillenburg, Sohn der Maria von Heinsberg, (Tochter Johann's I. von Heinsberg), auf Gangelt, Millen und Waldfeucht, welche Herrschaften Herzog Wilhelm IV. ebenfalls als Aemter dem Jülicher Staate einverleibte. 1542 wurde Heinsberg von den Truppen Karl's V. belagert und eingenommen, wobei das adelige Nonnenkloster eingeäschert, indessen mit Genehmigung des Herzogs von Jülich (1550) innerhalb der Stadt wieber erbaut wurde. — 1609 hielten die evangelisch-reformirten Einwohner ihren ersten Gottesdienst zu Heinsberg. — 1632 wurde mit dem Bau der Franziskaner-Kirche und deren Kloster zu Heinsberg begonnen und etwas später auch das Pönitenten-Nonnenkloster erbaut. — Durch die Vereinigung

Aktuelle Version vom 16. November 2008, 07:37 Uhr

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Blankenheim wegen Mitten, Gangelt und Vücht, welche Bischof Johann von Lüttich besessen hatte und Johanna und Graf Wilhelm (Gerard's Sohn) wurden 1462 vom Herzog von Brabant mit diesen Herrschaften, jeder mit der Hälfte, belehnt. Johann und Johanna hinterließen zwei Töchter, Elisabeth und Johanna. Erstere, welche 1472 den Herzog Wilhelm von Jülich heirathete, erhielt die Herrschaften Heinsberg und Geilenkirchen und die Hälfte von Millen, Gangelt und Waldfeucht; ferner die Pfandschaften Wassenberg und Herzogenrath. Sie starb kinderlos. Johanna, ihre Schwester, heirathete 1478 den Pfalzgrafen Johann I. von Simmern und verkaufte 1483 ihre Erbschaften von Heinsberg und Diest ihrem Schwager, dem Herzog Wilhelm von Jülich, welcher Heinsberg und Geilenkirchen dem Herzogthum Jülich als Aemter einverleibte und den Landständen darüber 1484 einen Revers ausstellte. Derselbe erhielt auch die Entsagung des Grafen Engelbert von Nassau-Dillenburg, Sohn der Maria von Heinsberg, (Tochter Johann's I. von Heinsberg), auf Gangelt, Millen und Waldfeucht, welche Herrschaften Herzog Wilhelm IV. ebenfalls als Aemter dem Jülicher Staate einverleibte. 1542 wurde Heinsberg von den Truppen Karl's V. belagert und eingenommen, wobei das adelige Nonnenkloster eingeäschert, indessen mit Genehmigung des Herzogs von Jülich (1550) innerhalb der Stadt wieber erbaut wurde. — 1609 hielten die evangelisch-reformirten Einwohner ihren ersten Gottesdienst zu Heinsberg. — 1632 wurde mit dem Bau der Franziskaner-Kirche und deren Kloster zu Heinsberg begonnen und etwas später auch das Pönitenten-Nonnenkloster erbaut. — Durch die Vereinigung