Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/080: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
<center>'''II. Verhalten während der Fahrt.'''</center>
<center>'''II. Verhalten während der Fahrt.'''</center>
<center>1) Im Allgemeinen.</center>
<center>1) Im Allgemeinen.</center>
:1)
:1) Kein Schiff darf in den Fahrweg (Kurs) eines anderen, im Fahren begriffenen Schiffs hineinfahren und dasselbe in seinem Laufe stören.
 
:2) An scharfen Strombiegungen

Version vom 21. Oktober 2008, 18:16 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[079]
Nächste Seite>>>
[081]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!


Nr. 10.
Artikel 2.
II. Verhalten während der Fahrt.
1) Im Allgemeinen.
1) Kein Schiff darf in den Fahrweg (Kurs) eines anderen, im Fahren begriffenen Schiffs hineinfahren und dasselbe in seinem Laufe stören.
2) An scharfen Strombiegungen