Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/044: Unterschied zwischen den Versionen
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Bemerkungen
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach
App.
Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen
in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz.
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==<center>No. 7.</center>== | |||
<center>'''Bemerkungen'''</center> | |||
Von den sonstigen Ausschlägen werden: | |||
1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen, | |||
2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer, | |||
3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und | |||
4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte | |||
umgelegt. | |||
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll. | |||
:Erbach am 22. März 1851. | |||
<center>'''Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach'''</center> | |||
<center>App.</center> | |||
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<center>Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen</center> | |||
<center>in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks '''Mainz'''.</center> |
Version vom 20. August 2008, 06:18 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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No. 7.
Von den sonstigen Ausschlägen werden:
1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen,
2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer,
3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und
4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte
umgelegt.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.
- Erbach am 22. März 1851.