Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/044: Unterschied zwischen den Versionen

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==<center>No. 7.</center>==
<center>'''Bemerkungen'''</center>
Von den sonstigen Ausschlägen werden:
1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen,
2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer,
3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und
4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte
umgelegt.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.
:Erbach am 22. März 1851.
<center>'''Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach'''</center>
<center>App.</center>
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==<center>No. 7.</center>==
 
- 4) Desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz für 1851; - 5) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Nidda fü 1851; - 6) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Artikels 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen; - 7) Abwesenheits-Erklärungen; - 8) Dienstnachrichten; - 9) Characterverleihung; - 10) Cocurrenz-Eröffnungen; - 11) Sterbfälle; - 12) Druckfehler-Berichtigung.
<center>Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen</center>
<center>in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks '''Mainz'''.</center>

Version vom 20. August 2008, 06:18 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 7.

Bemerkungen

Von den sonstigen Ausschlägen werden:

1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen,

2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer,

3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und

4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte

umgelegt.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.

Erbach am 22. März 1851.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach
App.



Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen
in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz.