Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/321: Unterschied zwischen den Versionen
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1277 verkaufen Gottschalk "von Gottes Gnaden Abt" und die Klostergemeinde von Knechtsteden nach reiflicher Ueberlegung einstimmig dem Deutschen Hause zu Gürath für sechs Mark einen ihnen zugehörigen auf 30 Morgen Land, bei Höningen gelegen, haftenden Zins.<ref>Hennes, Commenden, 108. Siehe unter Höningen. -</ref> | 1277 verkaufen Gottschalk "von Gottes Gnaden Abt" und die Klostergemeinde von Knechtsteden nach reiflicher Ueberlegung einstimmig dem Deutschen Hause zu Gürath für sechs Mark einen ihnen zugehörigen auf 30 Morgen Land, bei Höningen gelegen, haftenden Zins.<ref>Hennes, Commenden, 108. Siehe unter [[../219|Höningen]]. -</ref> | ||
Gottfried, Burggraf von Hochsteden und Kunigunde, seine Gemahlin, bezeugen am 18. December 1279, daß sie auf die Bitten ihres Lehnsmannes, Mathias genannt von Sinsteden, den Zehnten von fünf Huben, den er von ihnen zu Lehen hatte, als freies Eigenthum erklären und als solches den Brüdern zu Gürath übergeben. Statt dieses Zehnten hat der genannte Mathias unter Anderm 24 Morgen Land, die jenen Ordensbrüdern gehörten, nebst seinem zu Sinsteden gelegenen Hofe uns übergeben und ist dafür zu uns in Lehnspflicht getreten.<ref>Lac. II 434. Hernnes, Commenden, 108. -</ref> | Gottfried, Burggraf von Hochsteden und Kunigunde, seine Gemahlin, bezeugen am 18. December 1279, daß sie auf die Bitten ihres Lehnsmannes, Mathias genannt von Sinsteden, den Zehnten von fünf Huben, den er von ihnen zu Lehen hatte, als freies Eigenthum erklären und als solches den Brüdern zu Gürath übergeben. Statt dieses Zehnten hat der genannte Mathias unter Anderm 24 Morgen Land, die jenen Ordensbrüdern gehörten, nebst seinem zu Sinsteden gelegenen Hofe uns übergeben und ist dafür zu uns in Lehnspflicht getreten.<ref>Lac. II 434. Hernnes, Commenden, 108. -</ref> | ||
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Zwischen dem Comthur von Gürath, Ludwig von Kinzweiler, und Friedrich von Reifferscheid hatte eine Zeit lang ein Zwist bestanden. Schließlich versöhnten sie sich und hatten Frieden. Friedrchs Vater, Ritter Rudolf, verspricht in einer Urkunde vom 14. August 1320, dem genannten Comthur, Bruder Ludwig, dafür zu haften, daß sein Sohn gegen ihn keinerlei Feindschaft übe, widrigenfalls werde er selbst für den Comthur eintreten.<ref>Fahne, <tt>loco cit</tt>. 77. -</ref> | Zwischen dem Comthur von Gürath, Ludwig von Kinzweiler, und Friedrich von Reifferscheid hatte eine Zeit lang ein Zwist bestanden. Schließlich versöhnten sie sich und hatten Frieden. Friedrchs Vater, Ritter Rudolf, verspricht in einer Urkunde vom 14. August 1320, dem genannten Comthur, Bruder Ludwig, dafür zu haften, daß sein Sohn gegen ihn keinerlei Feindschaft übe, widrigenfalls werde er selbst für den Comthur eintreten.<ref>Fahne, <tt>loco cit</tt>. 77. -</ref> | ||
1350 verkaufen Gerard, genannt Hunt von Broich, und Agnes dem Comthur und den Brüdern in Judenrode ihren Bend, genannt Nesselham, im Gerichte von | 1350 verkaufen Gerard, genannt Hunt von Broich, und Agnes dem Comthur und den Brüdern in Judenrode ihren Bend, genannt Nesselham, im Gerichte von Elsen.<ref>Copiarium, Nro. 45.</ref> | ||
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1277 verkaufen Gottschalk "von Gottes Gnaden Abt" und die Klostergemeinde von Knechtsteden nach reiflicher Ueberlegung einstimmig dem Deutschen Hause zu Gürath für sechs Mark einen ihnen zugehörigen auf 30 Morgen Land, bei Höningen gelegen, haftenden Zins.[1]
Gottfried, Burggraf von Hochsteden und Kunigunde, seine Gemahlin, bezeugen am 18. December 1279, daß sie auf die Bitten ihres Lehnsmannes, Mathias genannt von Sinsteden, den Zehnten von fünf Huben, den er von ihnen zu Lehen hatte, als freies Eigenthum erklären und als solches den Brüdern zu Gürath übergeben. Statt dieses Zehnten hat der genannte Mathias unter Anderm 24 Morgen Land, die jenen Ordensbrüdern gehörten, nebst seinem zu Sinsteden gelegenen Hofe uns übergeben und ist dafür zu uns in Lehnspflicht getreten.[2]
1281 verkauft Johann von Bedburg dem Deutschen Orden in Indenrode seinen Wald Grevenforst in terminis parochiae de Beddibure gegen den Mansen Rheydt bei Hüchelhoven.[3] Im selben Jahre stellen Johann von Bedburg und Johann von Malberg, Bruder und Sohn Friedrich von Reifferscheid, Bürgschaft, daß die noch minderjährigen Brüder des Letztern, wenn sie zu reifern Jahren gekommen, den Tausch genehmigen werden.[4]
Rudolf von Reifferscheid, Herr zu Milendonk, befreit 1311 den Deutschen Orden zu Indenrode von der Pflicht, bei den Gerichtstagen zu Hülchrath anwesend zu sein.[5]
Zwischen dem Comthur von Gürath, Ludwig von Kinzweiler, und Friedrich von Reifferscheid hatte eine Zeit lang ein Zwist bestanden. Schließlich versöhnten sie sich und hatten Frieden. Friedrchs Vater, Ritter Rudolf, verspricht in einer Urkunde vom 14. August 1320, dem genannten Comthur, Bruder Ludwig, dafür zu haften, daß sein Sohn gegen ihn keinerlei Feindschaft übe, widrigenfalls werde er selbst für den Comthur eintreten.[6]
1350 verkaufen Gerard, genannt Hunt von Broich, und Agnes dem Comthur und den Brüdern in Judenrode ihren Bend, genannt Nesselham, im Gerichte von Elsen.[7]