Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/032: Unterschied zwischen den Versionen
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von Palant, bis zur Ablöse dieser Summe das Schloss Nothberg verpfändet sein solle. Weiterhin einigen sich beide Theile folgender Weise: Im Fall Johann von Palant mit Tod abginge und keine männliche Leibserben, sondern nur Töchter hinterliesse, dass dann Daem von Palant oder seine männliche Leibserben, wenn ihnen beliebte, die Herrschaft Berg gegen Erlegung einer Summe von 18000 Goldgulden an jene Töchter, wieder erwerben könnten; falls aber Johann von Palant weder Söhne noch Töchter hinterliesse, und also Laurenzberg als ein Beifall freundtheilig sei und seiner ehelichen Hausfrau und deren nächsten Bluts¬verwandten zum halben Theil heimfallen würde, dass alsdann Daems männliche Leibserben sowohl diese Halbscheid gegen eine Summe von 9000 Gulden, als auch die andere gegen eine gleiche Summe an sich bringen könnten. Und trüge es sich endlich zu, dass beide, Daem und Johann von Palant, und deren eheliche Leibsmannserben, oder derselben eheliche Leibserben alle, Söhne und Töchter, verstürben, also dass keine eheliche Leibsgeburt von ihnen geschaffen mehr vorhanden wäre, alsdann sollen ihres Bruders und Oehmen weiland Marsillissen von Palant nachgelas¬sene eheliche Leibsmannserben zu der Herrlichkeit Berg unver¬hindert kommen, und dieselbe gebrauchen, nutzen und niessen von da an und so fort bis zu den ewigen Tagen zu, doch also dass sie zuvor ihren Miterben und andern so zu dem Fall berechtigt, gebührliche Erstattung thun. | |||
Dies ist der kurze Inhalt des Vertrags, den die Herren Wilhelm von Flodorf Freiherr zu Reckheim, Reinhart von Vlatten Erbschenk, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Diederich von Palant Herr zu Breidenbent zwischen beiden Theilen am 15. Sept. 1563 vermittelten. Bald darnach, am 22. Nov. 1563 Schloss Johann von Palant mit den Erben seiner Tante Maria von Palant, nämlich mit Daem Schellart von Obbendorf Herrn zu Gürtzenich und Weimer von dem Bongart Erbkämmerer, einen Vergleich, worin er sich verpflichtete, für deren Antheil und Gerechtigkeit an Haus und Herrlichkeit Berg die Summe von 7000 bescheidner Thaler zu erlegen. Wie er sich mit der andern Tante Cecilia von Palant und deren Erben verglichen, darüber liegen mir keine Documente vor. Laut Quittung vom 24. April 1564 zahlte er der dritten Tante Margaretha von Palant und deren Gatten Wilhelm von dem |
Version vom 3. Mai 2008, 11:48 Uhr
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32 von Palant, bis zur Ablöse dieser Summe das Schloss Nothberg verpfändet sein solle. Weiterhin einigen sich beide Theile folgender Weise: Im Fall Johann von Palant mit Tod abginge und keine männliche Leibserben, sondern nur Töchter hinterliesse, dass dann Daem von Palant oder seine männliche Leibserben, wenn ihnen beliebte, die Herrschaft Berg gegen Erlegung einer Summe von 18000 Goldgulden an jene Töchter, wieder erwerben könnten; falls aber Johann von Palant weder Söhne noch Töchter hinterliesse, und also Laurenzberg als ein Beifall freundtheilig sei und seiner ehelichen Hausfrau und deren nächsten Bluts¬verwandten zum halben Theil heimfallen würde, dass alsdann Daems männliche Leibserben sowohl diese Halbscheid gegen eine Summe von 9000 Gulden, als auch die andere gegen eine gleiche Summe an sich bringen könnten. Und trüge es sich endlich zu, dass beide, Daem und Johann von Palant, und deren eheliche Leibsmannserben, oder derselben eheliche Leibserben alle, Söhne und Töchter, verstürben, also dass keine eheliche Leibsgeburt von ihnen geschaffen mehr vorhanden wäre, alsdann sollen ihres Bruders und Oehmen weiland Marsillissen von Palant nachgelas¬sene eheliche Leibsmannserben zu der Herrlichkeit Berg unver¬hindert kommen, und dieselbe gebrauchen, nutzen und niessen von da an und so fort bis zu den ewigen Tagen zu, doch also dass sie zuvor ihren Miterben und andern so zu dem Fall berechtigt, gebührliche Erstattung thun. Dies ist der kurze Inhalt des Vertrags, den die Herren Wilhelm von Flodorf Freiherr zu Reckheim, Reinhart von Vlatten Erbschenk, Johann Quad Herr zu Wickerath, und Diederich von Palant Herr zu Breidenbent zwischen beiden Theilen am 15. Sept. 1563 vermittelten. Bald darnach, am 22. Nov. 1563 Schloss Johann von Palant mit den Erben seiner Tante Maria von Palant, nämlich mit Daem Schellart von Obbendorf Herrn zu Gürtzenich und Weimer von dem Bongart Erbkämmerer, einen Vergleich, worin er sich verpflichtete, für deren Antheil und Gerechtigkeit an Haus und Herrlichkeit Berg die Summe von 7000 bescheidner Thaler zu erlegen. Wie er sich mit der andern Tante Cecilia von Palant und deren Erben verglichen, darüber liegen mir keine Documente vor. Laut Quittung vom 24. April 1564 zahlte er der dritten Tante Margaretha von Palant und deren Gatten Wilhelm von dem