Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/189: Unterschied zwischen den Versionen

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angefangen; habe also nunmehr recht der Calvinisten Herz und Gemüth erkennen können. Was weiteres erfolgt, soll Euer Gnaden in gehorsamer underthenigkeit berichten."
 
Im Jahre 1660 ist die reformirte Lehre  auch in Neukirchen öffentlich gepredigt worden. Ein geborener Neukirchener, Johannes Weitz, trat als Prädicant auf. Er hielt Conventikel in einer Scheune, versuchte auch, ein eigenes Predigthaus zu bauen, was ihm aber nach dreijähriger Processe mit den Katholiken untersagt wurde. Die Neukirchener Protestanten mußten daher bis 1664 nach Buntenbroich und von da ab nach Kelzenberg zum Gottesdienste gehen. Jedoch war ihnen das Recht des Begräbnisses und des Gebrauches der Glocken zugesprochen worden. Eine Leichenpredigt durften sie dabei nicht halten. Bei jedesmaligem Versuche wurden sie darüber gestört. Wegen jenes Rechtes waren sie bezüglich  der Kirchhofsmauer und des Kirchthurmes reparaturpflichtig und mußten für jedes Begräbniß dem Küster einen Schilling bezahlen, in den letzten Jahren "einen respectablen Weck".<ref>Kirchenacten im Pfarrarchiv.</ref>
 
Bis zum Religionsreceß, 1672, hatte auch der katholische Pfarrer die Eheprocalmationen vorzunehmen und die Dimissorialen auszustellen. Auf dem Send von 1660 heißt es: "Allzeit ist bishero brächlich gewesen, daß die Religions=Verwandten hieselbsten in der Kirchen sich halten lassen <tt>proclamtiones</tt> und die <tt>iura stolae</tt> gleich den Katholiken zu bezahlen."
 
Nach den Sendprotokollen zu schließen sind im 18. Jahrhundert besondere Reibungen und Zwistigkeiten zwischen den Bekennern der verschienen Confessionen nicht vorgefallen, was wohl dem Umstande zuzuschreiben ist, daß in Neukirchen ein protestantisches Bethaus nicht existirte. Jedoch wurde 1736 ermahnt, es sollte jedwede Ehefrau eine katholische Hebamme gebrauchen, wenn sie niederkommt, weil es unsere Mutter, die christliche Kirche, vorschreibt. 1767 wird geklagt, daß die Neukirchener Protestanten sich wenig um die Haltung der Sonn= und Feiertage kümmern und dieselben durch knechtliche Arbeiten und grobe Excesse entheiligen und dadurch auf die Katholischen einen schlechten Eindruck ausüben. Welcher Art die Excesse waren, melden die Protokolle der folgenden Jahre: Kartenspielen, Branntweintrinken, Zusammenkünfte von jungen Leuten während des Gottesdienstes, wordurch das Laster der Unzucht gefördert wird. Bei diesen nicht erfreulichen religiösen Verhältnissen ist es zu verwundern, daß damals nicht noch mehr gemischte Ehen geschlossen wurden.
 
 
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Version vom 27. April 2008, 19:28 Uhr

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angefangen; habe also nunmehr recht der Calvinisten Herz und Gemüth erkennen können. Was weiteres erfolgt, soll Euer Gnaden in gehorsamer underthenigkeit berichten."

Im Jahre 1660 ist die reformirte Lehre auch in Neukirchen öffentlich gepredigt worden. Ein geborener Neukirchener, Johannes Weitz, trat als Prädicant auf. Er hielt Conventikel in einer Scheune, versuchte auch, ein eigenes Predigthaus zu bauen, was ihm aber nach dreijähriger Processe mit den Katholiken untersagt wurde. Die Neukirchener Protestanten mußten daher bis 1664 nach Buntenbroich und von da ab nach Kelzenberg zum Gottesdienste gehen. Jedoch war ihnen das Recht des Begräbnisses und des Gebrauches der Glocken zugesprochen worden. Eine Leichenpredigt durften sie dabei nicht halten. Bei jedesmaligem Versuche wurden sie darüber gestört. Wegen jenes Rechtes waren sie bezüglich der Kirchhofsmauer und des Kirchthurmes reparaturpflichtig und mußten für jedes Begräbniß dem Küster einen Schilling bezahlen, in den letzten Jahren "einen respectablen Weck".[1]

Bis zum Religionsreceß, 1672, hatte auch der katholische Pfarrer die Eheprocalmationen vorzunehmen und die Dimissorialen auszustellen. Auf dem Send von 1660 heißt es: "Allzeit ist bishero brächlich gewesen, daß die Religions=Verwandten hieselbsten in der Kirchen sich halten lassen proclamtiones und die iura stolae gleich den Katholiken zu bezahlen."

Nach den Sendprotokollen zu schließen sind im 18. Jahrhundert besondere Reibungen und Zwistigkeiten zwischen den Bekennern der verschienen Confessionen nicht vorgefallen, was wohl dem Umstande zuzuschreiben ist, daß in Neukirchen ein protestantisches Bethaus nicht existirte. Jedoch wurde 1736 ermahnt, es sollte jedwede Ehefrau eine katholische Hebamme gebrauchen, wenn sie niederkommt, weil es unsere Mutter, die christliche Kirche, vorschreibt. 1767 wird geklagt, daß die Neukirchener Protestanten sich wenig um die Haltung der Sonn= und Feiertage kümmern und dieselben durch knechtliche Arbeiten und grobe Excesse entheiligen und dadurch auf die Katholischen einen schlechten Eindruck ausüben. Welcher Art die Excesse waren, melden die Protokolle der folgenden Jahre: Kartenspielen, Branntweintrinken, Zusammenkünfte von jungen Leuten während des Gottesdienstes, wordurch das Laster der Unzucht gefördert wird. Bei diesen nicht erfreulichen religiösen Verhältnissen ist es zu verwundern, daß damals nicht noch mehr gemischte Ehen geschlossen wurden.



  1. Kirchenacten im Pfarrarchiv.