Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/070: Unterschied zwischen den Versionen

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erhalten hat.  Da  er  keine Leibeserben hatte,  so fielen die Schoenauer Güter an das Haus Herwinandsrode, und verblieben bei demselben, bis Catharina  Tochter daselbst sie ihrem Gatten Goedert von Vlodorf zubrachte, durch dessen Tochter, Maria von Vlodorf, sie dann an Diederich von Milendonck gekommen sind.  Ein Sohn desselben,  Kitter Crafft von Milendonck, schreibt sich Herr zu Meyderich und Schoenau.  Ein späterer Crafft von Milendonck Herr zu Meyderich, Zoron und Schoenau, verheirathet mit Margaretha von Merode zu Peters-hem, ist gemäss Fahne, 1574 kinderlos gestorben.  Meyderich kam an Diederichs jungem Sohn Johann von Milendock Herrn zu Rulant; Zoron und Schoenau aber an Gothard von Milendonck.  Dieser hinterliess mehrere Kinder.  Sein  Sohn  Balthasar Frh. von Milendonck wurde Herr zu Schoenau, Warden und Hüls.  Derselbe  hatte mit  seiner  ersten Gattin Maria von Beeck genannt Kipshoven  eine  Tochter Agnes  von Milendonck, welche Johann Frh.  von und zu Kessel heirathete. Aus seiner zweiten Ehe mit Hillecken Brauhoff stammen drei Kinder: Amandus, Anna Maria  und  Agnes.  Amandus Frh. von Milendonck Herr zu Schoenau  blieb  unverehelicht,  und setzte kurz vor seinem 1674 erfolgten Tode seine Schwester Anna Maria Wittwe Adolphs von Hillensberg  als  Erbin ein. Aber noch in selbigem Jahr liess  sich  Maximilian  Frh. von Milendonck vom Kaiser Leopold mit Schoenau belehnen.  Derselbe schreibt sich Herr zu Schoenau, Frohnenbroich, Hörst-gen, Hüls und Warden.  Man  bezeichnet  ihn als Enkel des Hermann Diederich von Milendonck  aus  dessen zweiter Ehe mit Anna von Hemmerich;  aber ohne hinreichenden Beweis. Er ist vielleicht der Enkel von Hermann Diederichs jüngerm Bruder Crafft  von  Milendonck.  Derselbe  ist  zwar  bis ins Jahr 1688 im  Besitze  des  Hauses  Schoenau  geblieben (*): aber das Testament des  Amandus  wurde  durch  die Kaiserliche Belehnung nicht entkräftet.  Da  auch  seine Schwester
 
Da  er  keine Leibeserben hatte,  so fielen die Schoenauer Güter an das Haus Herwinandsrode, und verblieben bei demselben, bis Catharina  Tochter daselbst sie ihrem Gatten Goedert von Vlodorf zubrachte, durch dessen Tochter, Maria von Vlodorf, sie dann an Diederich von Milendonck gekommen sind.  Ein Sohn desselben,  Ritter Crafft von Milendonck, schreibt sich Herr zu Meyderich und Schoenau.  Ein späterer Crafft von Milendonck Herr zu Meyderich, Zoron und Schoenau, verheirathet mit Margaretha von Merode zu Petershem, ist gemäss Fahne, 1574 kinderlos gestorben.  Meyderich kam an Diederichs jungem Sohn Johann von Milendock Herrn zu Rulant; Zoron und Schoenau aber an Gothard von Milendonck.  Dieser hinterliess mehrere Kinder.  Sein  Sohn  Balthasar Frh. von Milendonck wurde Herr zu Schoenau, Warden und Hüls.  Derselbe  hatte mit  seiner  ersten Gattin Maria von Beeck genannt Kipshoven  eine  Tochter Agnes  von Milendonck, welche Johann Frh.  von und zu Kessel heirathete. Aus seiner zweiten Ehe mit Hillecken Brauhoff stammen drei Kinder: Amandus, Anna Maria  und  Agnes.  Amandus Frh. von Milendonck Herr zu Schoenau  blieb  unverehelicht,  und setzte kurz vor seinem 1674 erfolgten Tode seine Schwester Anna Maria Wittwe Adolphs von Hillensberg  als  Erbin ein. Aber noch in selbigem Jahr liess  sich  Maximilian  Frh. von Milendonck vom Kaiser Leopold mit Schoenau belehnen.  Derselbe schreibt sich Herr zu Schoenau, Frohnenbroich, Hörstgen, Hüls und Warden.  Man  bezeichnet  ihn als Enkel des Hermann Diederich von Milendonck  aus  dessen zweiter Ehe mit Anna von Hemmerich;  aber ohne hinreichenden Beweis. Er ist vielleicht der Enkel von Hermann Diederichs jüngerm Bruder Crafft  von  Milendonck.  Derselbe  ist  zwar  bis ins Jahr 1688 im  Besitze  des  Hauses  Schoenau  geblieben (*): aber das Testament des  Amandus  wurde  durch  die Kaiserliche Belehnung nicht entkräftet.  Da  auch  seine Schwester


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: (*) Maximilian Frh. von Milendonck hatte mit seiner Gattin Margaretha Elisabeth von Tegelen zwei Töchter: Margaretha Elisabeth und Anna Maria.
: (*) Maximilian Frh. von Milendonck hatte mit seiner Gattin Margaretha Elisabeth von Tegelen zwei Töchter: Margaretha Elisabeth und Anna Maria.
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keine Kinder hatte, so übertrug  diese  ihre  Donation  im J. 1676 einem Verwandten,  der damals  noch  in  studiis  war, nämlich dem ältesten Sohne des  Wilhelm  von  Blanche und der Maria  Anna Brauhoff  (Tochter  des  Balthasar Brauhoff und der Agnes von Milendonck).  Derselbe schreibt sich Isaac Lambert Frh. von Blanche zu Radelo.  Die Familie von Milendonck führte längere Zeit gegen ihn und seine Erben Pro. zess, der am 21. Juny  1720  vom  Reichskammergericht zu ihrem Nachtheil entschieden wurde.  Herr von Blanche hatte mit seiner Gattin Isabella Catharina Freyin von und zu Kessel zwei Söhne: Johann Gottfried Frh. von Blanche zu Radelo, Graf zu Horn, Herr  zu Schoenau,  Frohnenbroich, Hörstgen, Hüls und Warden;  und  Werner Adolph  Frh. von Blanche. Ersterer  heirathete  noch  im J.  1767  Theresia  Richmund Veronica Maria Freyin von Broich (Tochter des Johann Werner Frh. von Broich zu Dürwiss  und Alfens und der Maria Anna Josepha Freyin von Horrich zu Glimbach,  Morenhoven und Correntzig).
keine Kinder hatte, so übertrug  diese  ihre  Donation  im J. 1676 einem Verwandten,  der damals  noch  in  studiis  war, nämlich dem ältesten Sohne des  Wilhelm  von  Blanche und der Maria  Anna Brauhoff  (Tochter  des  Balthasar Brauhoff und der Agnes von Milendonck).  Derselbe schreibt sich Isaac Lambert Frh. von Blanche zu Radelo.  Die Familie von Milendonck führte längere Zeit gegen ihn und seine Erben Prozess, der am 21. Juny  1720  vom  Reichskammergericht zu ihrem Nachtheil entschieden wurde.  Herr von Blanche hatte mit seiner Gattin Isabella Catharina Freyin von und zu Kessel zwei Söhne: Johann Gottfried Frh. von Blanche zu Radelo, Graf zu Horn, Herr  zu Schoenau,  Frohnenbroich, Hörstgen, Hüls und Warden;  und  Werner Adolph  Frh. von Blanche. Ersterer  heirathete  noch  im J.  1767  Theresia  Richmund Veronica Maria Freyin von Broich (Tochter des Johann Werner Frh. von Broich zu Dürwiss  und Alfens und der Maria Anna Josepha Freyin von Horrich zu Glimbach,  Morenhoven und Correntzig).


Aus allem was das vierzehnte Jahrhundert darbietet, geht hervor,  dass  Schoenau  keine  Herrschaft,  sondern  nur  ein Allodial-Besitz ohne eigene Gerichtsbarkeit war.  Als Herzog Wilhelm im J. 1361  dem Reynart  Herrn  von  Schoenvorst die  Lande  von  Monjoye  und  Cornelymünster  verpfändete, verbriefte  er demselben die Gerichtsbarkeit  über die Laeten und Lehenleute der Schoenauer Güter;  er verbürgte sie ihm von neuem,  als  er  bald  darauf  die Dorfschaften, in deren Bereich diese Güter gelegen,  dem  Ritter Goedert Herrn zur Heyden verschrieb.  Aber  es  war dies  kein Privilegium für alle Ewigkeit;  es  hörte  von selbst wieder auf, nachdem die obigen  Lande  eingelöst waren.  Die  Herren zu  Schoenau wollten indess nun einmal ihre Besitzung zu einer Herrschaft machen, und wir werden sehen,  wie  sie die Gerechtigkeiten, die nach ihrer Behauptung  von ihren Vorfahren auf sie vererbt waren,  immerfort  zu  erweitern  sich  bestreben.  Den oben erwähnten Ritter Crafft  von Milendonck  darf man als denjenigen bezeichnen, der zu diesem Zweck mit einem festen Plane zu Werke ging.  Derselbe gerirt sich als Freiherr, und
Aus allem was das vierzehnte Jahrhundert darbietet, geht hervor,  dass  Schoenau  keine  Herrschaft,  sondern  nur  ein Allodial-Besitz ohne eigene Gerichtsbarkeit war.  Als Herzog Wilhelm im J. 1361  dem Reynart  Herrn  von  Schoenvorst die  Lande  von  Monjoye  und  Cornelymünster  verpfändete, verbriefte  er demselben die Gerichtsbarkeit  über die Laeten und Lehenleute der Schoenauer Güter;  er verbürgte sie ihm von neuem,  als  er  bald  darauf  die Dorfschaften, in deren Bereich diese Güter gelegen,  dem  Ritter Goedert Herrn zur Heyden verschrieb.  Aber  es  war dies  kein Privilegium für alle Ewigkeit;  es  hörte  von selbst wieder auf, nachdem die obigen  Lande  eingelöst waren.  Die  Herren zu  Schoenau wollten indess nun einmal ihre Besitzung zu einer Herrschaft machen, und wir werden sehen,  wie  sie die Gerechtigkeiten, die nach ihrer Behauptung  von ihren Vorfahren auf sie vererbt waren,  immerfort  zu  erweitern  sich  bestreben.  Den oben erwähnten Ritter Crafft  von Milendonck  darf man als denjenigen bezeichnen, der zu diesem Zweck mit einem festen Plane zu Werke ging.  Derselbe gerirt sich als Freiherr,

Version vom 21. März 2008, 08:58 Uhr

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Da er keine Leibeserben hatte, so fielen die Schoenauer Güter an das Haus Herwinandsrode, und verblieben bei demselben, bis Catharina Tochter daselbst sie ihrem Gatten Goedert von Vlodorf zubrachte, durch dessen Tochter, Maria von Vlodorf, sie dann an Diederich von Milendonck gekommen sind. Ein Sohn desselben, Ritter Crafft von Milendonck, schreibt sich Herr zu Meyderich und Schoenau. Ein späterer Crafft von Milendonck Herr zu Meyderich, Zoron und Schoenau, verheirathet mit Margaretha von Merode zu Petershem, ist gemäss Fahne, 1574 kinderlos gestorben. Meyderich kam an Diederichs jungem Sohn Johann von Milendock Herrn zu Rulant; Zoron und Schoenau aber an Gothard von Milendonck. Dieser hinterliess mehrere Kinder. Sein Sohn Balthasar Frh. von Milendonck wurde Herr zu Schoenau, Warden und Hüls. Derselbe hatte mit seiner ersten Gattin Maria von Beeck genannt Kipshoven eine Tochter Agnes von Milendonck, welche Johann Frh. von und zu Kessel heirathete. Aus seiner zweiten Ehe mit Hillecken Brauhoff stammen drei Kinder: Amandus, Anna Maria und Agnes. Amandus Frh. von Milendonck Herr zu Schoenau blieb unverehelicht, und setzte kurz vor seinem 1674 erfolgten Tode seine Schwester Anna Maria Wittwe Adolphs von Hillensberg als Erbin ein. Aber noch in selbigem Jahr liess sich Maximilian Frh. von Milendonck vom Kaiser Leopold mit Schoenau belehnen. Derselbe schreibt sich Herr zu Schoenau, Frohnenbroich, Hörstgen, Hüls und Warden. Man bezeichnet ihn als Enkel des Hermann Diederich von Milendonck aus dessen zweiter Ehe mit Anna von Hemmerich; aber ohne hinreichenden Beweis. Er ist vielleicht der Enkel von Hermann Diederichs jüngerm Bruder Crafft von Milendonck. Derselbe ist zwar bis ins Jahr 1688 im Besitze des Hauses Schoenau geblieben (*): aber das Testament des Amandus wurde durch die Kaiserliche Belehnung nicht entkräftet. Da auch seine Schwester


(*) Maximilian Frh. von Milendonck hatte mit seiner Gattin Margaretha Elisabeth von Tegelen zwei Töchter: Margaretha Elisabeth und Anna Maria.

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keine Kinder hatte, so übertrug diese ihre Donation im J. 1676 einem Verwandten, der damals noch in studiis war, nämlich dem ältesten Sohne des Wilhelm von Blanche und der Maria Anna Brauhoff (Tochter des Balthasar Brauhoff und der Agnes von Milendonck). Derselbe schreibt sich Isaac Lambert Frh. von Blanche zu Radelo. Die Familie von Milendonck führte längere Zeit gegen ihn und seine Erben Prozess, der am 21. Juny 1720 vom Reichskammergericht zu ihrem Nachtheil entschieden wurde. Herr von Blanche hatte mit seiner Gattin Isabella Catharina Freyin von und zu Kessel zwei Söhne: Johann Gottfried Frh. von Blanche zu Radelo, Graf zu Horn, Herr zu Schoenau, Frohnenbroich, Hörstgen, Hüls und Warden; und Werner Adolph Frh. von Blanche. Ersterer heirathete noch im J. 1767 Theresia Richmund Veronica Maria Freyin von Broich (Tochter des Johann Werner Frh. von Broich zu Dürwiss und Alfens und der Maria Anna Josepha Freyin von Horrich zu Glimbach, Morenhoven und Correntzig).

Aus allem was das vierzehnte Jahrhundert darbietet, geht hervor, dass Schoenau keine Herrschaft, sondern nur ein Allodial-Besitz ohne eigene Gerichtsbarkeit war. Als Herzog Wilhelm im J. 1361 dem Reynart Herrn von Schoenvorst die Lande von Monjoye und Cornelymünster verpfändete, verbriefte er demselben die Gerichtsbarkeit über die Laeten und Lehenleute der Schoenauer Güter; er verbürgte sie ihm von neuem, als er bald darauf die Dorfschaften, in deren Bereich diese Güter gelegen, dem Ritter Goedert Herrn zur Heyden verschrieb. Aber es war dies kein Privilegium für alle Ewigkeit; es hörte von selbst wieder auf, nachdem die obigen Lande eingelöst waren. Die Herren zu Schoenau wollten indess nun einmal ihre Besitzung zu einer Herrschaft machen, und wir werden sehen, wie sie die Gerechtigkeiten, die nach ihrer Behauptung von ihren Vorfahren auf sie vererbt waren, immerfort zu erweitern sich bestreben. Den oben erwähnten Ritter Crafft von Milendonck darf man als denjenigen bezeichnen, der zu diesem Zweck mit einem festen Plane zu Werke ging. Derselbe gerirt sich als Freiherr,