Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/072

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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und ist weit entfernt, die Gerechtsame, die seiner Nachbarin Maria von Merode Frau zur Heyden auf den Schoenauer Gütern zuständig war, anzuerkennen. Im J. 1491 den 19. März liess er durch einen Notarius ein Zeugenverhör anstellen, worin die Schoenauer Lehenleute auf Eid und Gewissen die an sie gestellten Fragen beantworten. Dieselben bezeugen, dass Groenendahl seit ihrem Gedenken und auch so wie sie von ihren Eltern sagen gehört, allzeit nach Schoenau lehenrührig gewesen; dass nur der Herr zu Schoenau diejenigen, die dort brüchtig geworden, stets zur Strafe gezogen, und dass niemand anders dort einige Gerechtigkeit genossen. Ferner dass ein missethätig Weib Namens Liesgen zu Schoenau im Thurm gefänglich gesessen, von dannen ausgeführt, gerichtet und auf der Richtstatt begraben worden, die daher noch jetzt Liesgens Grab genannt werde. Wiederum dass Claes von dem Hirtz Feuer angestochen, zum Hirtz eingebrannt, und darum in den Thurm zu Schoenau geworfen, daselbst gestorben und in einer Sägekaul begraben worden: und dass sie dagegen nicht Klage noch Widerspruch vernommen hätten. Gefragt, wie es mit den Vercken stehe, haben die Lehenleute geantwortet, dass sie seit ihrem Gedenken, wann Eicheln gewachsen, ihre Vercken auf den Busch gethan hätten, und keinem von ihnen sei es kundig, dass jemals von solchen Vercken Geld oder Schatzung gefordert worden, wiewohl nun binnen drei oder vier Jahren die Frau von der Heyden jedes Vercken auf ein Geld gesetzt, und so die Freiheit der Lehenleute von Schoenau aufgehoben habe. Ferner gefragt wegen des Gemahls, haben sie auf ihren Eid betheuert, dass sie gesehen, wie der Müller von der Heyden einem Lehenmanne von Schoenau eine Zeit lang das Pferd in Beschlag gehalten, und es dann wieder zurückstellen und den Schaden vergüten müssen; denn sie seien an keine besondere Mühle gebunden; sie könnten ihr Korn mahlen lassen, wo es ihnen am gelegensten. Endlich gefragt, ob sie jemanden je Schatz- oder sonst Dienstpflichtig gewesen, haben dieselben Lehenleute gesprochen, dass sie von ihren Vorfahren nie vernommen, noch selbst in ihrem Leben je gesehen oder gehört, dass die