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denn diese Stadt damals mit zum Reiche? Und was war denn aus dem für dieselbe ernannten Bischof geworden? Wie sich diese Fragen am leichtesten lösen, ist zweifelhaft. Es wird aber berichtet, daß schon Heinrich I. eine Sächsische Colonie dorthin geführt habe, die aber durch einen Ueberfall von Dänischer Seite ausgerottet ward, was eben die Veranlassung zu Ottos Heereszug gab ''<sup>(6)</sup>'', durch welchen Zug Harald zur Annahme des Christenthums gezwungen ward. | |||
Ohne uns auf alle die Schwierigleiten, welche bei der Zeitbestimmung dieses Ottonischen Zuges obwalten, einzulassen, wollen wir nur erinnern, daß (wie wohl anzunehmen ist, in Folge desselben) um das Jahr 965 schon die Kirche auf der Halbinsel eine festere Gestaltung erlangt zu haben scheint. Aus diesem Jahr ist nämlich der Freiheitsbrief des Kaisers Otto ''<sup>(7)</sup>'', worin derselbe nach seinem Kaiserlichen Amte als Beschützer der Kirche auf Anhalten des Adeldag der Schleswiger, Ripener und Aarhuser Kirche, die als bereits | |||
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''et urbem Dimine: praeterea civitatem ornatissimam Sleswich quae alio nomine Heidibo dicitur ejusdem curae delegavit. Eo enim tempore Sleswich cum provincia adjacente quae scilicet a lacu Slya ad Egdoram fluvium protenditur Romano imperio subjacebat.</tt> Auch Adam von Bremen sieht die Stadt Schleswig als zur Mark und somit zum Reich gehörig gewesen an, wenn er die spatere Abtretung der Mark an Knud den Gr. durch Kaiser Conrad mit den Worten berichtet: <tt>(lib. II. c. 39) dedit ei civitatem Sliaswich cum Marchia quae trans Egdoram est.</tt>'' | |||
''<sup>(6)</sup> Ausdrücklich giebt diese Veranlassung Adam von Bremen I. H. c. 2 an. Wenn <tt>Cypr. p. 48</tt> die Zeit der Dauer der Schleswigschen Mark auf 12 Jahr angiebt, so rechnet er von etwa 937 bis 948. Nach Adams Darstellung wäre alles der in 948 fallenden Ordination der ersten Bischöfe vorhergegangen: daß dies nicht sein kann, hat schon Christiani nachgewiesen in der Schrift „Dänemarks stets freie Königskrone“ 1780, S. 35 ff.'' | |||
''<sup>(7)</sup> Ausgestellt zu Magdeburg <tt>VI kal. Julii,</tt> also 26. Juni, abgedruckt bei Pontopp. I, 75. 76, Staph. I, 296. — <tt>quicquid proprietatis in marca vel regno Danorum ad ecclesias in honorem Dei constructas videlicet Slieswigensem, Ripensem, Arhusensem vel adhuc pertinere videtur vel in futurum acquiratur ab omni censu vel servitio nostri juris absolvimus.</tt> — Dahlmann, Geschichte von D. 1, S. 79 läßt diese kaiserliche Urkunde dem Zug Ottos vorangehen und setzt den Zug selbst in den Herbst 965.'' |
Version vom 19. März 2008, 18:26 Uhr
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denn diese Stadt damals mit zum Reiche? Und was war denn aus dem für dieselbe ernannten Bischof geworden? Wie sich diese Fragen am leichtesten lösen, ist zweifelhaft. Es wird aber berichtet, daß schon Heinrich I. eine Sächsische Colonie dorthin geführt habe, die aber durch einen Ueberfall von Dänischer Seite ausgerottet ward, was eben die Veranlassung zu Ottos Heereszug gab (6), durch welchen Zug Harald zur Annahme des Christenthums gezwungen ward.
Ohne uns auf alle die Schwierigleiten, welche bei der Zeitbestimmung dieses Ottonischen Zuges obwalten, einzulassen, wollen wir nur erinnern, daß (wie wohl anzunehmen ist, in Folge desselben) um das Jahr 965 schon die Kirche auf der Halbinsel eine festere Gestaltung erlangt zu haben scheint. Aus diesem Jahr ist nämlich der Freiheitsbrief des Kaisers Otto (7), worin derselbe nach seinem Kaiserlichen Amte als Beschützer der Kirche auf Anhalten des Adeldag der Schleswiger, Ripener und Aarhuser Kirche, die als bereits
et urbem Dimine: praeterea civitatem ornatissimam Sleswich quae alio nomine Heidibo dicitur ejusdem curae delegavit. Eo enim tempore Sleswich cum provincia adjacente quae scilicet a lacu Slya ad Egdoram fluvium protenditur Romano imperio subjacebat. Auch Adam von Bremen sieht die Stadt Schleswig als zur Mark und somit zum Reich gehörig gewesen an, wenn er die spatere Abtretung der Mark an Knud den Gr. durch Kaiser Conrad mit den Worten berichtet: (lib. II. c. 39) dedit ei civitatem Sliaswich cum Marchia quae trans Egdoram est.
(6) Ausdrücklich giebt diese Veranlassung Adam von Bremen I. H. c. 2 an. Wenn Cypr. p. 48 die Zeit der Dauer der Schleswigschen Mark auf 12 Jahr angiebt, so rechnet er von etwa 937 bis 948. Nach Adams Darstellung wäre alles der in 948 fallenden Ordination der ersten Bischöfe vorhergegangen: daß dies nicht sein kann, hat schon Christiani nachgewiesen in der Schrift „Dänemarks stets freie Königskrone“ 1780, S. 35 ff.
(7) Ausgestellt zu Magdeburg VI kal. Julii, also 26. Juni, abgedruckt bei Pontopp. I, 75. 76, Staph. I, 296. — quicquid proprietatis in marca vel regno Danorum ad ecclesias in honorem Dei constructas videlicet Slieswigensem, Ripensem, Arhusensem vel adhuc pertinere videtur vel in futurum acquiratur ab omni censu vel servitio nostri juris absolvimus. — Dahlmann, Geschichte von D. 1, S. 79 läßt diese kaiserliche Urkunde dem Zug Ottos vorangehen und setzt den Zug selbst in den Herbst 965.