Halfe: Unterschied zwischen den Versionen

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  Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/]  
  Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/]  
  [6]
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  [7] HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zweitr Teil: L-Z, S. 612 (Teilbau).
  [7] HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zweiter Teil: L-Z, S. 612 (Teilbau).


==weiterführende Literatur==
==weiterführende Literatur==

Version vom 17. Juni 2005, 13:09 Uhr

Bedeutung

Der Halfe ist ein Pächter mit besonderem Pachtvertrag.

Bei dieser Pachtform erhält bzw. behält der Pächter einen bestimmten Betrag des Rohertrags des Grundstückes. Namengebend ist hier die Hälfte. Es gab aber auch Drittelspacht (Drittelsbau) und Viertelspacht. Dabei wird entweder ein ganzes Gut mit allem Zubehör dieser Art verpachtet, i.E. der Anwesenteilbau oder Hofteilbau, oder aber einzelne Äcker. Nicht selten hat der Pächter daneben Eigentum oder normales Pachtland, also gegen einen Geldwert gepachtetes Land. In manchen Fällen bestellt der Pächter aber auch mit seinem Gespann und Gerät das Gut des Verpächters, so dass es sich eigentlich um einen (befristeten) Arbeitsvertrag handelt, Arbeitsteilbau oder Fronbau genannt.

In der Regel erhält bzw. behält der Halfe die eine Hälfte des Rohertrages, der Eigentümer die andere. Dies wurde regional verschieden als

  • Teilbau
  • Halbbau
  • Halbkörnerwirtschaft
  • Halbpacht
  • Halbscheidwirtschaft
  • Halbteilwirtschaft
  • Halbwinnerwirtschaft
  • Halfenbau
  • Halfenwirtschaft
  • cultura dimidia
  • bail à métaierie
  • métayage {a mis friuts}
  • medianeria
  • mezzadria
  • mezzeria

bezeichnet. [7]

Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. [6]

Älteste Vorkommen

  • 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt.[5]

Variationen

Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs:

  • Halbe
  • Halbmann
  • Halb(part)pächter
  • Halbwinner
  • Halfmann
  • Hälftner
  • Halfwinner
  • Halfwinre
  • Halbbauer
  • Halbleute
  • Halfleute
  • métayer
  • medianero
  • metatiere
  • Polownik
  • Teilbauer

Spezialfälle

Häufig wurde der Halfe entsprechend des Besitzers oder der Lage seines Hofes näher bezeichnet.

Beispiele hierfür sind:

  • Abtshalfe
  • Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) [1],[2]
  • Commhalfe/Kommhalfe (Pächter/Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) [3]
  • Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) [1],[2]

Abgeleitete Familiennamen

Die Bezeichnung Halfe und deren Ableitungen führten auch zur Bildung von Familiennamen.

Beispiele hierfür sind

benutzte Quellen/Literatur

[1] Beispiele aus dem Kirchenbuch Alfter 
[2] DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): 900 Jahre Alfter 1067-1967.
Festschrift. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote
[3] HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. 311f.: "Die Komm ist seit 1553 
beurkundet und wird 1770 als gräflicher Hof bezeichnet. Als Commhalfen werden in den Kirchenbüchern genannt: 
Luther RICHARDS am 17.12.1705, Michael GETZ beim Tode am 23.8.1722, Johann HILBRAND beim Tode am 23.12.1736, 
seine Frau Katharina GRAß beim Tode am 1.5.1745. In den Akten des Katasteramtes wird der Commerhoff im 
Jahre 1808 nur noch bestehend aus Scheune, Garten und Obstgarten genannt. Der Ackerer Caspar KAYSER aus Düren 
wird als Besitzer erwähnt. Dieser war vermählt mit Maria Anna WEBER, Tochter des Casimir Anton WEBER und 
der Petronella LEERS (Pächter der Burg Binsfeld). [...] Leider wurde das im Jahre 1729 erbaute giebelständige 
Wohnhaus, das teils aus Fachwerk, teils aus Bruchsteinen errichtet war, im Jahre 1973 abgebrochen."
[4] Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291
Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S.
[5] DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache.
Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [1] 
[6]
[7] HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zweiter Teil: L-Z, S. 612 (Teilbau).

weiterführende Literatur

SCHUMACHER, Wilhelm, 400 [Vierhundert] Jahre Hoefe und Halfen in Muellendorf, fast eine 
Familiengeschichte, Siegburg, 1985.
GATZEN, Wilhelm, Beiträge zur Geschichte von Halfen- und Adelsfamilien in Kurköln und im 
Herzogtum Jülich, Köln, 1974.


(Bitte die Begriffsdefinition ergänzen und durch Quellenangaben untermauern sowie die Beispiellisten ergänzen! --

WGRichter 16:49, 16. Jun 2005 (CEST))