Abtshalfe
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- Spezialfall zu: Halfe
Ein Abtshalfe ist der Halfe eines Abtes oder vielmehr einer Abtei, denn der Abt ist ja nicht der persönliche Besitzer des Hofgutes, sondern die Institution der Abtei. Deshalb fangen viele Pachturkunden auch folgendermaßen an: "Wir, Abt, Prior und Konvent verlehnen..."
In lateinischen Urkunden wird der Halfe oft als curtarius oder als villicus bezeichnet.
In anderen Regionen gibt es andere Begriffe, die aber dasselbe meinen (z.B. in Brandenburg ist der Halfe ein Hüfner oder Höppner).
Halfe ist ein Begriff, der weniger im Gebiet Koblenz-Untermosel verwendet wird, sondern eher ab dem Ahrtal nordwärts.
(Zitiert aus einem Beitrag von Karl Heinz Scheuren in der RUHR-mailingliste.)