Halfe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Spezialfälle) |
K (→Quellen/Literatur: Zeilenumbrüche und Ergänzung Commhoff) |
||
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
[2] DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): ''900 Jahre Alfter 1067-1967''. | [2] DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): ''900 Jahre Alfter 1067-1967''. | ||
''Festschrift''. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote | ''Festschrift''. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote | ||
[3] HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. | [3] HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. 311f.: "'''Die Komm''' ist seit 1553 | ||
beurkundet und wird 1770 als gräflicher Hof bezeichnet. Als '''Commhalfen''' werden in den Kirchenbüchern genannt: | |||
Luther RICHARDS am 17.12.1705, Michael GETZ beim Tode am 23.8.1722, Johann HILBRAND beim Tode am 23.12.1736, | |||
seine Frau Katharina GRAß beim Tode am 1.5.1745. In den Akten des Katasteramtes wird der '''Commerhoff''' im | |||
Jahre 1808 nur noch bestehend aus Scheune, Garten und Obstgarten genannt. Der Ackerer Caspar KAYSER aus Düren | |||
wird als Besitzer erwähnt. Dieser war vermählt mit Maria Anna WEBER, Tochter des Casimir Anton WEBER und | |||
der Petronella LEERS (Pächter der Burg Binsfeld). [...] Leider wurde das im Jahre 1729 erbaute giebelständige | |||
Wohnhaus, das teils aus Fachwerk, teils aus Bruchsteinen errichtet war, im Jahre 1973 abgebrochen." | |||
[4] Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 | [4] Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 | ||
Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. | Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. |
Version vom 17. Juni 2005, 12:21 Uhr
Bedeutung
Der Halfe war ein Pächter der ursprünglich gegen Abgabe der Hälfte des (Natural-)Ertrages als Pacht an den Grundherrn einen Hof bewirtschaftete.
Andere seltenere Deutungen interpretieren den Halfen als einen Bauer, der die Hälfte eines bestimmten Landstriches bewirtschaftete. [6]
Älteste Vorkommen
- 1291 wird in Schaffhausen "ein halber, der uf eines burgers wingarten sizzet" erwähnt.[5]
Variationen
Weitere Bezeichnungen gleichen Ursprungs:
- Halbe
- Halbwinner
- Halfwinner
- Halbbauer
- Halbleute
- Halfleute
Spezialfälle
Häufig wurde der Halfe entsprechend des Besitzers oder der Lage seines Hofes näher bezeichnet.
Beispiele hierfür sind:
- Abtshalfe
- Burghalfe (Der, der den Hof des Burgherrn bewirtschaftete.) [1],[2]
- Commhalfe/Kommhalfe (Pächter/Bewirtschafter des Kommhofes in Düren-Gürzenich) [3]
- Diensthalfe (Der, der den Diensthof des Grundherrn bewirtschaftete.) [1],[2]
Abgeleitete Familiennamen
Die Bezeichnung Halfe und deren Ableitungen führten auch zur Bildung von Familiennamen.
Beispiele hierfür sind
Quellen/Literatur
[1] Beispiele aus dem Kirchenbuch Alfter [2] DIETZ, Josef; ZERLETT, Norbert(1967): 900 Jahre Alfter 1067-1967. Festschrift. Herausgeber: Gemeinde Alfter. Spich: G. Grote [3] HAKE, Ferdy, Gürzenich und seine Geschichte, Gürzenich, 1987. - S. 311f.: "Die Komm ist seit 1553 beurkundet und wird 1770 als gräflicher Hof bezeichnet. Als Commhalfen werden in den Kirchenbüchern genannt: Luther RICHARDS am 17.12.1705, Michael GETZ beim Tode am 23.8.1722, Johann HILBRAND beim Tode am 23.12.1736, seine Frau Katharina GRAß beim Tode am 1.5.1745. In den Akten des Katasteramtes wird der Commerhoff im Jahre 1808 nur noch bestehend aus Scheune, Garten und Obstgarten genannt. Der Ackerer Caspar KAYSER aus Düren wird als Besitzer erwähnt. Dieser war vermählt mit Maria Anna WEBER, Tochter des Casimir Anton WEBER und der Petronella LEERS (Pächter der Burg Binsfeld). [...] Leider wurde das im Jahre 1729 erbaute giebelständige Wohnhaus, das teils aus Fachwerk, teils aus Bruchsteinen errichtet war, im Jahre 1973 abgebrochen." [4] Der Schaffhauser Richtebrief : die ältesten Satzungen der Stadt aus dem Jahre 1291 Hrsg. von Johannes Meyer. - Schaffhausen : Brodtmann, 1857. - 54 S. [5] DEUTSCHES RECHTSWÖRTERBUCH (DRW). Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. [1]
(Bitte die Begriffsdefinition ergänzen und durch Quellenangaben untermauern sowie die Beispiellisten ergänzen! --
WGRichter 16:49, 16. Jun 2005 (CEST))