Gericht Heessen: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Verwaltungseinbindung (Westfalen)|Zeitschiene nach 1802]]==
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===Französische Zeit===
===Französische Zeit===
Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgerich|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Vor die [[Tribunal|Tribunale]] gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den [[Friedensgericht|Friedensrichtern]] verglichen werden konnten, oder in denen nicht der [[Präfekturrat]] zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
* 1807 durch den Frieden von Tilsit an das  [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hamm]], [[Kanton Ahlen]] , Mairie Heessen
* 1807 durch den Frieden von Tilsit an das  [[Großherzogtum Berg]], [[Ruhrdepartement]], [[Arrondissement Hamm]], [[Kanton Ahlen]] , Mairie Heessen
** 1809 Großherzogtum Berg, Exceptions- Schrift der Gebrüder Freiherren von der Reck aus dem Hause Stockhausen, zur Beantwortung des zweiten Restitutions- Libells des Freiherrn von Böselager, in puncto der Lehnbarkeit der Herrlichkeit und des Guths Heesen im Fürstentum Münster, so wie sie ursprünglich bei dem vormaligen kaiserlichen und Reichs- Hoff- Rath zu Wien den 14ten May 1805 exhibirt worden“
** 1809 Großherzogtum Berg, Exceptions- Schrift der Gebrüder Freiherren von der Reck aus dem Hause Stockhausen, zur Beantwortung des zweiten Restitutions- Libells des Freiherrn von Böselager, in puncto der Lehnbarkeit der Herrlichkeit und des Guths Heesen im Fürstentum Münster, so wie sie ursprünglich bei dem vormaligen kaiserlichen und Reichs- Hoff- Rath zu Wien den 14ten May 1805 exhibirt worden“

Aktuelle Version vom 9. September 2023, 21:36 Uhr

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Wolbeck (historisch) > Heessen > Gericht Heessen

Zeitschiene vor 1803

Ein vorliegendes Inventar vom Jahre 1400 führt als Bestandteile der Herrlichkeit Heessen auf:

  • Das Amt oder Gericht Heessen nebst seinem Beifang, erstreckt sich über Heessen und Ostrick (gegenwärtig Gestrick genannt) und richtet über Hals und Hände.
  • Jagd- und Fischereigerechtigkeit.
  • Markenherrlichkeit und die daraus fliessende Hude- und Weidegerechtigkeit.
  • Waldungen, Büsche und Gehölze.
  • Die Mühle.
  • Zum Oberhofe gehörige 10 Unterhöfe und 21 Kotten.
  • Die von den hofhörigen Gerichtseingesessenen und Eigenbehörigen zu leistenden "praestanda".
  • Das Haus oder die Burg Heessen mit seinen Ländereien, Wiesen und Weiden.

Diese ganze Besitzung bildete einen complexum genericum et universitatem bonorum juriumque cum mero et mixto imperio oder Herrlichkeit genannt.

1776 Gericht Heessen

Amt Wolbeck (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

1796 Gericht Heessen

Amt Wolbeck (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

  • 1796 Richter: Herm. Jos. Blanke B.R.D.
  • 1796 Gerichtsschreiber: Joh. Adolph Klostermann
  • 1796 Fiskus: Joh. Wilh. van der Minden
  • 1796 Gerichtsdiener: Christian Mignon

1796 Im Kirchspiel Heessen

1802 Gericht Heessen

Amt Wolbeck (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:

1802 Im Kirchspiel Heessen

Zeitschiene nach 1802

Französische Zeit

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

  • 1807 durch den Frieden von Tilsit an das Großherzogtum Berg, Ruhrdepartement, Arrondissement Hamm, Kanton Ahlen , Mairie Heessen
    • 1809 Großherzogtum Berg, Exceptions- Schrift der Gebrüder Freiherren von der Reck aus dem Hause Stockhausen, zur Beantwortung des zweiten Restitutions- Libells des Freiherrn von Böselager, in puncto der Lehnbarkeit der Herrlichkeit und des Guths Heesen im Fürstentum Münster, so wie sie ursprünglich bei dem vormaligen kaiserlichen und Reichs- Hoff- Rath zu Wien den 14ten May 1805 exhibirt worden“

Fußnoten

  1. Quelle: 1776 Adreßcalender des Hochstifts Münster. Hrsg. Coppenrath
  2. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  3. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender

Bibliografie

Archiv

Weblinks

Offizielle Webseiten