Stadtteil: Unterschied zwischen den Versionen

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===Bundesrepublik Deutschland===
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==== Nordrhein-Westfalen====
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In der Gemeinedordnung des Landes<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bekanntmachung der Neufassung mit Stand vom 1.11.2017</ref> kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind<ref>vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2</ref>.
In der Gemeindeordnung des Landes<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bekanntmachung der Neufassung mit Stand vom 1.11.2017</ref> kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die ''Stadtbezirke'' weiter in ''Stadtteile'' untergliedert sind<ref>vgl. [http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_15/Satzungen/SR0.01neu.pdf Hauptsatzung der Stadt Essen als PDF] § 2</ref>.
 
====Hessen====
====Hessen====
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ist die offizielle Einheit unterhalb einer Gemeinde, soweit sie überhaupt eingerichtet wird, ''[[Ortsbezirk]]'', auch in größeren Städten. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch '''''Stadtteile''''' und ''Stadtbezirke'' geben, die in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)<ref>{{Wikipedia-Link|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Wikipedia-Link|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Wikipedia-Link|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>.
Laut Gemeindeordnung des Landes<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gohess.pdf Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686).] (Stand Juni 2007)</ref> (§ 81) ist die offizielle Einheit unterhalb einer Gemeinde, soweit sie überhaupt eingerichtet wird, ''[[Ortsbezirk]]'', auch in größeren Städten. Dort kann es jedoch neben den ''Ortsbezirken'' auch '''''Stadtteile''''' und ''Stadtbezirke'' geben, die in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)<ref>{{Wikipedia-Link|Ortsbezirk_%28Frankfurt%29|Ortsbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Wikipedia-Link|Stadtbezirk_%28Frankfurt%29|Stadtbezirk (Frankfurt)}}<br/>{{Wikipedia-Link|Liste_der_Stadtteile_von_Frankfurt_am_Main|Liste der Stadtteile von Frankfurt am Main}}</ref>.

Aktuelle Version vom 8. Januar 2023, 09:51 Uhr

Projekt GOV
hier: Stadtteil

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

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Der Begriff

Ein Stadtteil ist ein abgegrenzter bzw. mit eigenem Namen versehener Teil einer Stadt oder Gemeinde. Regional unterschiedlich kann der Begriff einen reinen umgangssprachlichen oder auch offiziellen Charakter haben. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Stadtteil. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..


Einzelne Definitionen

Bundesrepublik Deutschland

Nordrhein-Westfalen

In der Gemeindeordnung des Landes[1] kommt der Begriff Stadtteil nicht als offizieller Begriff vor. In einzelnen Städten kann der Begriff allerdings einen offiziellen Charakter haben, so z.B. in Essen, wo die Stadtbezirke weiter in Stadtteile untergliedert sind[2].

Hessen

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§ 81) ist die offizielle Einheit unterhalb einer Gemeinde, soweit sie überhaupt eingerichtet wird, Ortsbezirk, auch in größeren Städten. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, die in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)[4].


GOV-Objekttypen

In der Anfangszeit des GOV wurde der Objekttyp "Stadtteil" nicht einheitlich gehandhabt. Aus diesem Grund gibt es zwei Objekttpyen:

54 - Stadtteil

{deu=Stadtteil, pol=dzielnica miasta, cze=městská část, dut=stadsdeel, rus=часть города}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Der Objekttyp 54 soll nur noch für die inoffizielle, umgangssprachliche Bedeutung verwendet werden. Da er in der Vergangenheit des GOV jedoch vielfach auch für die offizielle Einheit verwendet wurde, wurde folgendes vereinbart:

Ist im GOV eine Quelle angegeben, gilt der Begriff Stadtteil eine offizielle Verwaltungseinheit. Fehlt die Quellenangabe, ist es die Bezeichung umgangssprachlich gemeint, und das Objekt kann in amtlichen Unterlagen eine andere Bezeichnung tragen. Ziel: Es sollten nur amtliche Bezeichnungen verwendet werden.

262 - Stadtteil (Verwaltung)

{deu=Stadtteil (Verwaltung)}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Dieser Typ ist für offiziell definierte Stadtteile vorgesehen und soll für diesen Zweck nur noch verwendet werden. Als Stadtteil (Verwaltung) gelten auch Stadtteile, die zwar keine eigene Vertretung (z.B. Bezirksvertretung, Bezirksbürgermeister) haben, aber in einem offiziellen Dokument (meist in der Hauptsatzung der Stadt),als Stadtteile aufgeführt sind.

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Stadtteil,

bzw.

 ist (auf deu) Stadtteil (Verwaltung),

oder

 ist (auf deu) Stadtteil sagt Quelle,

bzw.

 ist (auf deu) Stadtteil (Verwaltung) sagt Quelle,


Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben