Herrschaft Gemen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (→‎Erbvogtei über Vreden: Dietrich Sobbe tritt als Regent der Herrschaft Gemen)
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Die um 1100 erstmals erwähnten Edelherren von Gemen waren [[Vogt|Vögte]] des Stifts Vreden als klevisches Lehen.
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===Erbwechsel===
* Heinrich II. von Gemen (1319-vor 1345, Edelherr, Ritter oo  Elisabeth N. Herr zu Mörmter oder Rönne (1339)
** 1340(STAD Essener Urkunden Nr. 407: Godesberg, den 30.Mai 1340 Walram, Erzbischof von Köln, usw. als der von beiden Parteien gewählte Schiedsrichter in der Streitsache der Essener Äbtissin Katharina Gräfin von der Mark gegen den Ritter Heinrich von Gemen, stellt fest, daß dieser mit seinen Komplizen die Höfe Ehrenzell (Essen), Broychof und Beeck und die dazu gehörigen Unterhöfe, die der Essener Kirche gehören, überfallen, gebrandschatzt und geplündert, die Einwohner geknechtet und als Gefangene verschleppt, einige sogar getötet habe, und zwar nur deshalb, weil die Herren von Lymburg als Erbvögte besagter Höfe seine Hauptfeinde seien und er somit nach allgemeiner Gewohnheit des Landes (de consuetudine partie generali) die Höfe und Menschen hätte schädigen dürfen. Der Erzbischof (Walram, Graf v. Jülich) verurteilt diese Auffassung als gegen die Sitten, unbillig und unvernünftig, die im Lande nicht geduldet werden könne...
===Erbwechsel===
* Johann I. von Gemen zu Gemen und Mörmter (1344), Edelherr, Ritter
* Dietrich Sobbe tritt als Regent der Herrschaft Gemen auf (Vormund Johanns).


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Version vom 26. April 2007, 18:02 Uhr

Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Herrschaft Gemen Borken (Kreis Borken) > Herrschaft Gemen

Schloß Gemen in Borken-Gemen, früher Sitz der reichsunmittelbaren Herrschaft Gemen, vor den Toren der "Freiheit Gemen"

Herrschaft Gemen

Die Grenzen der reichsunmittelbaren Herrschaft Gemen (Borken) wurde nach langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Fürstbistum Münster endgültig festgelegt:

Genzen und Herrschaftsgebiet der reichsunmittelbaren Herrschaft Gemen nach einer Karte von 1700


Gemen

Wappen der reichsunmittelbaren Herrschaft Gemen

Kaiser Heinrich II. bestätigte 1017, daß Königin Mathilde, die Frau König Heinrichs I. und Nachkommin Herzog Widukinds (gest. 968), dem Kloster Nordhausen einen Hof zu ,,Gamini" geschenkt hatte.

Gericht Gemen

Die reichsunmittelbare Herrschaft Gemen besaß eine eigene Gerichtsbarkeit.

Erbvogtei über Vreden

Die um 1100 erstmals erwähnten Edelherren von Gemen waren Vögte des Stifts Vreden als klevisches Lehen.

Erbwechsel

  • Heinrich II. von Gemen (1319-vor 1345, Edelherr, Ritter oo Elisabeth N. Herr zu Mörmter oder Rönne (1339)
    • 1340(STAD Essener Urkunden Nr. 407: Godesberg, den 30.Mai 1340 Walram, Erzbischof von Köln, usw. als der von beiden Parteien gewählte Schiedsrichter in der Streitsache der Essener Äbtissin Katharina Gräfin von der Mark gegen den Ritter Heinrich von Gemen, stellt fest, daß dieser mit seinen Komplizen die Höfe Ehrenzell (Essen), Broychof und Beeck und die dazu gehörigen Unterhöfe, die der Essener Kirche gehören, überfallen, gebrandschatzt und geplündert, die Einwohner geknechtet und als Gefangene verschleppt, einige sogar getötet habe, und zwar nur deshalb, weil die Herren von Lymburg als Erbvögte besagter Höfe seine Hauptfeinde seien und er somit nach allgemeiner Gewohnheit des Landes (de consuetudine partie generali) die Höfe und Menschen hätte schädigen dürfen. Der Erzbischof (Walram, Graf v. Jülich) verurteilt diese Auffassung als gegen die Sitten, unbillig und unvernünftig, die im Lande nicht geduldet werden könne...

Erbwechsel

  • Johann I. von Gemen zu Gemen und Mörmter (1344), Edelherr, Ritter
  • Dietrich Sobbe tritt als Regent der Herrschaft Gemen auf (Vormund Johanns).

Besitzerweiterung

Familienwappen der Familie "von Gemen"

Heinrich III. von Gemen rundete durch Ankauf vieler Höfe sein Territorium ab, erzwang 1373 von Wennemar von Heiden die Abtretung des diesem verpfändeten Gogerichts zum Homborn, wurde 1380 Amtmann des Bischofs auf dem Braem, erwarb pfandweise 1380 Oeding und 1388 das Amt Bredevoort und baute 1411 die Burg unter modernen Gesichtspunkten aus.

Heinrich von Gemen

Ritter Heinrich Herr zu Gemen (1351, +1424) hatte mit Kath. von Bronckhorst (1391 / 1420) (Tochter Wilhelms) und Wittwe des Heinrich von Wisch eine sehr begüterte Frau geheiratet. Die Bronkhorst waren Besitzer einer der 4 Zutphenschen Bannerherrschaften.

Pfandherr des Vestes Recklinghausen

Johann II. erhielt 1446 das kurkölnische Vest Recklinghausen als Pfand.

Reichsunmittelbarkeit

Ein seit 1534 dauernder Streit mit dem Bischof von Münster wegen der Landeshoheit wurde erst 1694 zu ihren Gunsten vom Reichskammergericht entschieden, und Münster erkannte 1700 die Reichsunmittelbarkeit für Burg, Flecken und 2 Bauerschaften an.

Erbwechsel

Durch Heirat kam Gemen mit dem Vest 1492 an die Grafen von Holstein-Schaumburg.

Erbtochter zu Gemen

  • Jobst, Graf von Bronkhorst und Limburg 1588 Herr zu Styrum, Wisch und Borculo (*1560, +1621), 1588 Lehnsherr der Berger Mark oo Detmold 2.3.1591 Gräfin Maria von Schauenburg und Holstein-Pinneberg, Erbin von Gemen (*14.10.1559, +Wildenborch 3.10.1616).

Erbfolger

Am 03.09.1592 wird Hermann Otto I. Graf von Limburg-Bronkhorst, Herr zu Styrum, Gemen und Borkulo, Regent zu Gemen und Vogt des Klosters Vreden 1640-1644, geboren. Er starb am 17.10.1644 und wurde in der Kirche zu Borculo (NL) beigesetzt.

Erbteilung 1644

  • Bronkhorst und Borculo erhält Graf Otto von Limburg zu Bronkhorst und Borculo
  • Gemen erhält Graf Adolf Ernst von Limburg zu Gemen
  • Styrum erhält Graf Moritz von Limburg zu Styrum

Boineburg-Bömelberg

Reichsfreiherr Aloys von Boineburg-Bömelberg zu Erolzheim (Kr. Biberach) erbte 1800 die Herrschaft Gemen.

Eigenbehörige

Größter Grundherr im Westmünsterland war die Herrschaft Gemen. In deren Verwaltungsakten befinden sich unter anderem zahllose Beurkundungen und Register über Verwaltungsvorgänge welche die Eigenbehörigen betreffen. Hier sind z. B. zu finden Unterlagen über Gewinn und Versterb bei Erbwechselfällen auf den Höfen und Kotten, Frei- und Wechselbriefe, Eigengebungen und Unterlagen der Hofessprachen und Gerichtsprotokollbücher. Die darin enthaltenen Familienbeschreibungen geben häufig umfangreichere Auskünfte als Kirchenbücher und übertreffen auch deren Laufzeiten.

Zur Herrschaft Gemen gehörten nach dem Lagerbuch von 1793 eine ziemliche Menge an Erben und Kottenstellen in mehr als einem Dutzend Kirchspielen:

Besitzwechsel

  • 1806 Mediatisierung - an die Fürsten von Salm-Kyrburg,
  • 1810 an Frankreich
  • 1815 als Standesherrschaft an Preußen.

Mediatisierung

Den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" verblieben auch 1815 einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit), so auch der Herrschaft Gemen. Die mediatisierten Dynasten von Gemen waren den regierenden Häusern im Rang gleichgestellt und ebenbürtig.

Verkauf

Der Freiherr verkaufte die entlegene Standesherrschaft mit Raesfeld 1822 an den Reichsfreiherrn Ignaz von Landsberg-Velen, der als Standesherr von Gemen 1840 in den preußischen Grafenstand erhoben wurde.

Burgverpachtung

Zu Gast in der Jugendburg: 1958 Jungschar Christus König (rk.) aus Marl-Hamm, mit Gruppenleiter B. Stratmann in der Orangerie.
Zu Gast in der Jugendburg: 1958 Auf der "Schlange" (Kanone) in der Innenburg, oben rechts außen Egon Trump aus Marl-Hamm.

Der Bischof von Münster pachtete 1946 die Burg, um dort eine Jugendbildungs- und -begegnungsstätte einzurichten, die heute als „Jugendburg Gemen" und als Tagungsort des "Gemener Kongreß" große Beachtung findet.

Zu Gast in der Jugendburg: 1958 Jungschar Christus König (rk.) aus Marl-Hamm, mit Gruppenleiter B. Stratmann auf der Mauer.

Gedruckte Quellen

  • Deutsche Reichsakten unter Kaiser Siegesmund 1427. 1431, Ältere Reihe
  • Dortmunder Urkundenbuch Dortmund
  • Ilgen, Theodor: Quellen zur inneren Geschichte der rheinischen Territorien
  • Kindlinger, Nikolaus: Münsterische Beiträge
  • Kindlinger, Nikolaus: Geschichte der Familie und Herrschaft Volmerstein
  • Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke
  • Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins
  • Niesert, Joseph: Münsterische Urkundensammlung
  • Nijhoff, Is. An.: Gedenkwardigheden uit de geschiedenis van Gelderland
  • Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter
  • Sagebiel, Martin D.: Archiv des Niederrheinisch-Westfälischen Grafenkollegiums
  • Weiler, Peter: Urkundenbuch des Stiftes Xanten
  • Westfälisches Urkunden-Buch
  • Wilmans, Roger: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen

Bibliografie

Oft werden in Archiven oder Landes-/Universitätsbibliotheken noch nicht in Online-Katalogen erfaßte (historische) Bücher oder Arbeiten gefunden, welche das Thema dieser Seite berühren. Solche Funde und Fundorte sind für andere Heimat- und Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, den vollen Text im Original einzusehen um über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen oder über das lokale Umfeld mehr in Erfahrung zu bringen. Auf der folgenden Seite können Sie ihren Fund eintragen oder finden.

Archiv

Siehe unter Gemen (Borken) / Archiv.

Genealogische und historische Gesellschaften

  • Heimatverein Gemen e. V., Kontakt: Vorsitzende(r) Herr Albert Storcks, Käthe-Kollwitz-Weg 9, 46325 Borken - Gemen, Telefon: 02861 65983, Fax: 01805 32326636709. E-Mail: heimatverein-gemen@gemen-online.de Internet: [1]


Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Borken

Haus Barnsfeld | Haus Diepenbrock | Herrschaft Gemen | Haus Pröbsting | Haus Raesfeld | Haus Rhede | Haus Velen | Ab 1855 mit dazu: Haus Schüttenstein | Herrschaft Anholt | Herrschaft Ahaus-Bocholt | Herrschaft Werth |