Erbexe: Unterschied zwischen den Versionen

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Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die [[Grundherrschaft|Grundherren]] als Erbeigner der an einer [[Mark (Gebiet)|Mark]] berechtigten Höfe ([[Markgenosse|Markgenossen]]).
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== Weblinks ==
===Zeitlich, regionale Begrifflichkeit===
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Aktuelle Version vom 21. April 2022, 15:04 Uhr

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Erbexe

Einleitung

Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Grundherren als Erbeigner der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenossen).

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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