Dörenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Dörenburg war ein adlig-freies Gut. An die Dörenburg war die Holzgrafschaft über die Hollager Mark geknüpft, die 1504 dem Rate der Stadt durch Engelbert von Langen zu Stockum mit seiner Armenstiftung geschenkt worden war. Das Holzgericht wurde gemeinsam von dem Bürgermeister der Osnabrücker Altstadt und dem Bürgermeister der Neustadt. | Die Dörenburg war ein adlig-freies Gut. An die Dörenburg war die Holzgrafschaft über die Hollager Mark geknüpft, die 1504 dem Rate der Stadt durch Engelbert von Langen zu Stockum mit seiner Armenstiftung geschenkt worden war. Das Holzgericht wurde gemeinsam von dem Bürgermeister der Osnabrücker Altstadt und dem Bürgermeister der Neustadt. | ||
Womöglich waren die Bewohner der Dörenburg der Stadt eigenbehörig, denn 1617 entlässt die Stadt Regina uffe Dörenburg, eine Tochter des Johan uffe Dörenburg und seiner Frau Aleke aus der Eigenbehörigkeit und erteilt einen Freibrief. Im Jahre 1619 wird Jürgen uffe Dörenburg als Bewohner genannt. | Womöglich waren die Bewohner der Dörenburg der Stadt eigenbehörig, denn 1617 entlässt die Stadt Regina uffe Dörenburg, eine Tochter des Johan uffe Dörenburg und seiner Frau Aleke aus der Eigenbehörigkeit und erteilt einen Freibrief.<ref name="Albers-Dörenburg"></ref> Im Jahre 1619 wird Jürgen uffe Dörenburg als Bewohner genannt.<ref name="Albers-Dörenburg"></ref> | ||
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Version vom 13. März 2021, 14:25 Uhr
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Osnabrück > Wallenhorst > Hollage > Dörenburg
Einleitung
Geschichte
Hochmittelalter
Spätmittelalter
Die Errichtung der Dörenburg zunächst als Wachturm erfolgte wohl im 14. Jahrhundert, vermutlich im Jahre 1397. Später wurde sie zur Dörenburg ausgeweitet, die ihren Namen wohl der Bauerschaft Dörnte in Hollage verdankt, in der sie sich befindet. Ende des 14. Jahrhunderts hatte der Osnabrücker Bischof Dietrich von Horne gegen den Grafen Otto von Tecklenburg erhebliche Kämpfe auszutragen, denn dieser war eine zunehmende Bedrohung für die Stadt Osnabrück geworden, da er der Herr fast aller umliegenden Burgen geworden war. Im Spätmittelalter wurde folglich begonnen eine Landwehr im Nordwesten Osnabrücks als Grenze zur Grafschaft Tecklenburg anzulegen. Dieser Grenzverlauf, ist auch noch in fast unveränderter Form auf der Karte aus dem Jahre 1778 dargestellt; sie zeigt auch den Verlauf der Landwehr.[1] Die Landwehr bestand aus zwei Gräben von je 13 Fuß Breite und einem mit Strauchwerk dicht bewachsenen Wall.
1454 erklärt Hinrick Rodenberch, dass er auf de Borch un wonynge, geheten de Dorneborch, in den Kerpsele to Walenhorst belegen, verzichtet.[2] Er hatte die Dörenburg und den Hof Niemann in Halen offensichtlich von der Stadt Osnabrück zur Pacht erhalten.
Zur Erhaltung der Dörenburg tätigte die Stadt noch im 15. Jahrhundert größere Ausgaben. 1459 findet sich in den Lohnrechnungen beispielsweise der Hinweis: den Arbeids luden und to stro tor Dorneborch to lattene und to lonen.[2] 1479 erhielt der Turm neue Ziegel, 1487 (neue) Glasfenster.[2]
Frühe Neuzeit
Reformation und Glaubensspaltung
Die Dörenburg war ein adlig-freies Gut. An die Dörenburg war die Holzgrafschaft über die Hollager Mark geknüpft, die 1504 dem Rate der Stadt durch Engelbert von Langen zu Stockum mit seiner Armenstiftung geschenkt worden war. Das Holzgericht wurde gemeinsam von dem Bürgermeister der Osnabrücker Altstadt und dem Bürgermeister der Neustadt. Womöglich waren die Bewohner der Dörenburg der Stadt eigenbehörig, denn 1617 entlässt die Stadt Regina uffe Dörenburg, eine Tochter des Johan uffe Dörenburg und seiner Frau Aleke aus der Eigenbehörigkeit und erteilt einen Freibrief.[2] Im Jahre 1619 wird Jürgen uffe Dörenburg als Bewohner genannt.[2]
Aufklärung
Moderne
Nachdem die Grenzfehden mit Tecklenburg aufhörten, verlor die Dörenburg an Bedeutung und verfiel allmählich. Sie fungierte darauf hin als adlig-freies Gut, das vom Rat der Stadt Osnabrück verpachtet wurde. Im Jahre 1803 vergrößerte C.U. Klumpe die Gebäude.
Im Jahre 1810 veräußerte die Stadt das Gut für 2015 Taler an den Präfekturrat und späteren Hofrat Buch. Er erwarb im Jahre 1820 auch die Holzgrafschaft für Hollage von der Stadt. In der Hollager Mark wurde das Gut Dörenburg bei der Markenteilung als Vollerbe angesetzt, während es sonst nur die Gerechtigkeiten eines Halberbes hatte. An Lasten musste das Gut jährlich drei Viertel Roggen an die Wallenhorster Kircheund drei Groschen an die Tecklenburger Domänenkasse geben. Die Größe des Gutes betrug 6 Malter-, 3 Scheffel- und 2 Viertelsaat Land. Die holzgräfliche Abfindung aus der Hollager Mark kam dazu, als ein Waldteil von 7 Malter-, 3 Scheffel- und 3 Viertelsaat Größe. Hofrat Buch verstarb 1833. An ihn erinnert noch heute ein Denkmal.
Das Gut ging von ihm über auf den Landwirt Ferdinand Becker aus Pye von dem es der Landwirt Clemens August Klumpe erwarb (siehe Klumpe_(Hof)#Ahnengalerie #5h).
Neuzeit
August Klumpe-Dörenburgs Nachkommen verkauften das Gut Dörenburg im Jahre 1904 an Heinrich Echterhoff, und dessen Tochter verkaufte es schließlich an Heinrich Wulff. Im Jahre 1919 wurde ein Umbau durchgeführt, der das alte Burghaus vollständig veränderte. Die heutige Größe beträgt etwa 4 Hektar.
Zitierte Literatur
- ↑ Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Charte von der streitigen Grenze zwischen dem Hochstifte und Fürstenthume Osnabrück und der Grafschaft Tecklenburg. Digitalisat bei Arcinsys, NLA OS K 103 Nr. 4 H Bl. 3.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Albers, Andreas (2016): Die Dörenburg. in: Arbeitsgemeinschaft für die Geschichte der Gemeinde Wallenhorst (Hrsg): Wallenhorst: Ortsgeschichte in Schlaglichtern. Druckhaus Bergmann, Osnabrück, ISBN 978-3-9815941-6-4.