Köllmisch Nausseden: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[Vorwerk Nausseden]] im Urmesstischblatt 1860 | |||
====Namensbedeutung==== | |||
Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft. | Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft. | ||
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Version vom 3. September 2020, 19:03 Uhr
Bitte beachten Sie auch unsere Datensammlung aller bisher erfassten Personen aus dem Memelland |
Hierarchie
Regional > Litauen > Köllmisch Nausseden
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Ragnit > Köllmisch Nausseden
Einleitung
Köllmisch Nausseden, bis 1920 Kreis Ragnit, 1920-1939 Kreis Pogegen, 1939-1945 Kreis Tilsit-Ragnit
- Es gibt in naher Umgebung noch Erbfrei Nausseden, Bäuerlich Nausseden (oder Vorwerk Nausseden) und Schäferei Nausseden
Name
Andere Namen und Schreibweisen
- Köllmisch Nauseden, Cöllmisch Naußeden, Cöllmisch Nauseden
- Vorwerk Nausseden im Urmesstischblatt 1860
Namensbedeutung
Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft.
- preußisch-litauisch "nausedis" = der Neusiedler, Kolonist
Allgemeine Information
Politische Einteilung
1939 ist Köllmisch Nausseden eine Revierförsterei des Forstamtes Wischwill.[1]
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Köllmisch Nausseden gehörte 1912 zum Kirchspiel Szugken, vor 1900 aber zum Kirchspiel Wischwill.
Standesamt
Köllmisch Nausseden gehörte 1888 zum Standesamt Weszeningken.
Bewohner
Verschiedenes
Karten
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>NAUDE2KO15CB</gov>
- ↑ Amtsblatt Gumbinnen 1939: Neugliederung der Gemeinden und Gutsbezirke im ehemaligen Memelland ab 1. Mai 1939, S. 64ff,
http://www.memelland-adm.de/Archiv/13 Verwaltungsbezirke/index.htm