Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
===Amtssprache=== | ===Amtssprache=== | ||
[[Burgericht]] (iudicium civile, lat.), "Burbanck" (Gerichtsbank), [[Burmal]], "Bursprache" bei einen "Burboem" unter freiem Himmel, | [[Burgericht]] (iudicium civile, lat.), "Burbanck" (Gerichtsbank), [[Burmal]], "Bursprache" bei einen "Burboem" unter freiem Himmel, | ||
===Gebote und Verbote=== | |||
* 1562 Gerichtliche Inhibition auf den Burbawern zu Heiden und Reken ([[Freigrafschaft Heiden]])<ref> '''Quelle:''' Stratmann, Bodo:Vom [[Grafengericht]] zur Freigrafschaft Heiden, Familie von Heiden zu Engelrading (2020)</ref> | |||
Version vom 18. August 2020, 11:22 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Burgericht
Amtssprache
Burgericht (iudicium civile, lat.), "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, "Bursprache" bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,
Gebote und Verbote
- 1562 Gerichtliche Inhibition auf den Burbawern zu Heiden und Reken (Freigrafschaft Heiden)[1]
- Beispiel eines Wechsels im Gerichtsbesitz
- Haus Raesfeld, Freigrafschaft Raesfeld, Urkunde: Adam I: „nobilis vir de Berge“, Herr von Millingen (am Rhein, bei Barneveld!), Bylant (Gemeinde Pannerden bei Doornenburg), Hedell (bei Hertogenbosch) etc., Sohn des Heinrich vom Berge und der N. v. Wisch, Enkel des Rabado von Berghe (Bannerherr der Grafschaft Zutphen) und seine Gattin Ymagina (1272 Ww), verkauften 1259 ihrem Vetter Ritter Simon, Edler von Gemen, Sohn des Edelherrn Goswin von Gemen und der G. von Wisch (Tochter des Edlen von Wisch im Zutphenschen), nach zutphenschem Recht, die “curia in Rasvelde vulgariter Rabodinghof dicta” neben dem dazu gehörigen "iudicium civile" (Burgericht) als freies Allod.
- Nebenher von Burgericht und Freigericht, Wildeshausen
- Am Tag vor dem St.-Ulrichs-Markt fand neben dem „ burrichte" der Stadt noch das aus dem alten Grafengericht über die Freien stammende „Vrigedink" (Freigericht) statt. Nach dem Verlust des Stadtrechts (1529) wurde der Stadtrichter allein vom Bischof eingesetzt und stand in dessen Eid und Verpflichtung.
- Bedeutung Burgericht
- Unter dem Vorsitz des Gerichtsgrafen (Freigrafen) tagendes Hochgericht über die Freien
- Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"
- Verfahren Burgericht
- zu 1: Ein aus dem Grafengericht entwickeltes Botding für Freie und später auch für die Kolonisten ("Buers")
- zu 2: Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.
- Gerichtsstätte
- zu 1: Stade: Statuten und Stader Bursprache
- Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.
- Emsdetten: in den Bauerschaften das Burgericht
- Zuständigkeiten
- zu 2: Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
- zu 2:Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- zu 2:Ortspolizeilicher Streit (Pfändung)
- zu 2:Einquartierungsbeschwerden [2]
- Berufungsinstanz
- lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
- Lemgo: das Ratsgericht, „consules" genannt, war Berufungsinstanz für das „Burgericht".
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo:Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Familie von Heiden zu Engelrading (2020)
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Städtebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser