Herforder Chronik (1910)/475: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 16. August 1766 ermahnte die Regierung (Kammer) den Major, seine Behinderungs-Befehle aufzuheben. Da fernere Beschwerden gegen ihn nicht vorliegen, so hat anscheinend die Klage des Herforder Magistrats Abhilfe gebracht, v. Pfuhl suchte sich aber in einem letzten Schreiben, 29. Aug. 1766, zu rechtfertigen, indem er zunächst behauptet, „der für die Garnison gelassene Wallgang sei nicht zwölf, sondern sechs Fuß breit, dagegen an vielen Orten so enge und inegal, daß, wenn es regnet, auch nicht bei hellem Tage jemand, geschweige Ronden und Patrouillen bei Nachtzeiten ohne der größten Gefahr sich zu <tt>exponiren</tt> (aussetzen) darüber gehen könne. Wie schlüpfrig und unwegsam müsse dieser enge Weg erst werden, wenn er durch übergetriebene Fuhren, vielleicht sogar durch Spazierfahrten, noch mehr verdorben würde“. Die gerügten Behinderungen bestreitet er. Die Barrieren gänzlich zu entfernen, läge nicht im Interesse Sr. Majestät, da die Desertionen überhand nähmen, weil die Käufer, die verpflichtet sind, die erkauften Plätze zu dicken, d. i. deichen (s. oben) und die Mauern auszubessern, ihre Schuldigkeit versäumten und die Gräben trocken ließen. Diese Nachlässigkeit leiste auch der Akzise - Defraudation (Umgehung) Vorschub, und würde es noch mehr tun, wenn die Barrieren entfernt würden. | |||
Am Schlüsse dieses Briefes erbietet er sich, jährlich einen Taler an die Kämmerei für die Benutzung des Gartens zu entrichten, der seitdem der Kommandantengarten hieß. Der Garten ist später von der Familie Rose erworben worden. | |||
Aus dem nicht verkauften Wachegange ist unsere Wallpromenade entstanden. | |||
Die heutige Bewohnerschaft von Herford kennt kaum noch jenen schlichten, schmalen Erholungsweg um die Stadt, wo die Alten und die Jungen zwischen mannshohen grünen Hecken ihre Spaziergänge zu machen pflegten. Wie die Stadt Herford selbst, so hat sich auch der alte Wachtgang, der „Wall“, ausgedehnt, ist stellenweise zu parkartigen Anlagen erweitert, und in den früheren einfachen Wallgärten erheben sich schöne Wohnhäuser. Und wie den Alten der Wall seiner Friedlichkeit wegen lieb und wert war, so suchen wir ihn heut noch mit Vorliebe auf, weil er der einzige Weg in der Umgebung ist, auf dem der Erholungsbedürftige von dem Wagengerassel der Stadt und der Landstraßen verschont bleibt. | |||
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'''Ein Nachspiel, das 13 Jahre dauert.''' | |||
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Wir haben oben, als von dem Schreiben des Königs vom 3. April 1765 die Rede war, die Besprechung einer anderen Angelegenheit in Aussicht gestellt, die hier folgen soll. In jenem Schreiben sagt der König wörtlich: „Übrigens haben wir das dem Oberbürgermstr. Rischmüller wegen seines Fleisses, unermüdeter Arbeit in dieser Stadt-Credit-Angelegenheit beygelegte Lob sehr gerne |
Aktuelle Version vom 31. Juli 2018, 14:54 Uhr
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Am 16. August 1766 ermahnte die Regierung (Kammer) den Major, seine Behinderungs-Befehle aufzuheben. Da fernere Beschwerden gegen ihn nicht vorliegen, so hat anscheinend die Klage des Herforder Magistrats Abhilfe gebracht, v. Pfuhl suchte sich aber in einem letzten Schreiben, 29. Aug. 1766, zu rechtfertigen, indem er zunächst behauptet, „der für die Garnison gelassene Wallgang sei nicht zwölf, sondern sechs Fuß breit, dagegen an vielen Orten so enge und inegal, daß, wenn es regnet, auch nicht bei hellem Tage jemand, geschweige Ronden und Patrouillen bei Nachtzeiten ohne der größten Gefahr sich zu exponiren (aussetzen) darüber gehen könne. Wie schlüpfrig und unwegsam müsse dieser enge Weg erst werden, wenn er durch übergetriebene Fuhren, vielleicht sogar durch Spazierfahrten, noch mehr verdorben würde“. Die gerügten Behinderungen bestreitet er. Die Barrieren gänzlich zu entfernen, läge nicht im Interesse Sr. Majestät, da die Desertionen überhand nähmen, weil die Käufer, die verpflichtet sind, die erkauften Plätze zu dicken, d. i. deichen (s. oben) und die Mauern auszubessern, ihre Schuldigkeit versäumten und die Gräben trocken ließen. Diese Nachlässigkeit leiste auch der Akzise - Defraudation (Umgehung) Vorschub, und würde es noch mehr tun, wenn die Barrieren entfernt würden.
Am Schlüsse dieses Briefes erbietet er sich, jährlich einen Taler an die Kämmerei für die Benutzung des Gartens zu entrichten, der seitdem der Kommandantengarten hieß. Der Garten ist später von der Familie Rose erworben worden.
Aus dem nicht verkauften Wachegange ist unsere Wallpromenade entstanden.
Die heutige Bewohnerschaft von Herford kennt kaum noch jenen schlichten, schmalen Erholungsweg um die Stadt, wo die Alten und die Jungen zwischen mannshohen grünen Hecken ihre Spaziergänge zu machen pflegten. Wie die Stadt Herford selbst, so hat sich auch der alte Wachtgang, der „Wall“, ausgedehnt, ist stellenweise zu parkartigen Anlagen erweitert, und in den früheren einfachen Wallgärten erheben sich schöne Wohnhäuser. Und wie den Alten der Wall seiner Friedlichkeit wegen lieb und wert war, so suchen wir ihn heut noch mit Vorliebe auf, weil er der einzige Weg in der Umgebung ist, auf dem der Erholungsbedürftige von dem Wagengerassel der Stadt und der Landstraßen verschont bleibt.
Ein Nachspiel, das 13 Jahre dauert.
Wir haben oben, als von dem Schreiben des Königs vom 3. April 1765 die Rede war, die Besprechung einer anderen Angelegenheit in Aussicht gestellt, die hier folgen soll. In jenem Schreiben sagt der König wörtlich: „Übrigens haben wir das dem Oberbürgermstr. Rischmüller wegen seines Fleisses, unermüdeter Arbeit in dieser Stadt-Credit-Angelegenheit beygelegte Lob sehr gerne