Herforder Chronik (1910)/472: Unterschied zwischen den Versionen
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Übertrag 1266 Taler. | |||
13. Von Fresen Thurm bis ans Rennthor <tt>excl.</tt> Den Aufschlag längs der Mauer, wo die Maulbeerbäume stehen, Bade jun. auf der Radewig (später Aug. Stedefeder) 215 „ | |||
14. Vom Rennthor bis ans erste Rondeel <tt>incl.</tt><ref name="FN">Die Wallteile Nr. 14, 15 und 16 mit den dazugehörigen Grundstücken reichen vom katholischen Krankenhause am Renntor bis an die Brücke, welche gegenüber der Bleiche liegt.</ref> Hauptmann Steudecke 122 „ | |||
15. Von den ersten bis an das Zweyte <tt>incl.</tt> desselben<ref name="FN" /> Hauptmann Steudecke 202 „ | |||
16. Von Zweyten Rondeel biß an die Fußbrücke<ref name="FN" /> Hauptmann Steudecke 400 „ | |||
17. Von der Fußbrücke bis ans Bergerthor H. O. Siveke (Höckerstraße, jetzt Weinberg) 87 „ | |||
18. Von Berger Thor bis zum äußersten Graben, wo planirt worden - <tt>vidua</tt> (Witwe) Schradern (Besitzung Rose) 150 „ | |||
<tt>Summa</tt> 2356 Taler | |||
womit dieser <tt>actus</tt> beschlossen worden <tt>ut supra</tt> (wie oben), Rahne, Sekr.“ | |||
Da der Ertrag der Wallversteigerung auf 3505 Taler veranschlagt war, so blieb also nach obiger Aufstellung der Verkauf der Wälle mit 1149 Talern hinter den Erwartungen zurück. | |||
Durch die <tt>Convention</tt> (Übereinkunft) vom 21. Mai 1765, welche bestimmte, daß der Wall zwischen Lübber- und Bergertor nicht verkauft, sondern als Exerzierplatz der Garnison dienen sollte, war der Major der Herforder Garnison v. Pfuhl beeinträchtigt worden. Er hatte sich auf seine Kosten einen Teil des Platzes zum Gemüsegarten einrichten lassen, der ihm nun entzogen werden sollte. Darüber beschwerte er sich am 7. März 1766 bei der Kriegs- und Domänenkammer in Minden; er hob in seiner Schrift hervor, er hätte mit der Urbarmachung des verwilderten Bodens jahrelang unsäglich viel Mühe, Arbeit und Kosten gehabt. Wenn man ihm jetzt den etwa l Scheffel Saat großen Garten nähme, wären alle Opfer, die er gebracht hatte, vergeblich gewesen. Auch würde er in seinem Haushalt empfindlich geschädigt werden, da man in Herford Gartenfrüchte nicht kaufen könne. Auf seine Bitte, ihm den Garten, d. i. das Stück vom Bergertor bis an das Rondeel (Melhop), wo der Exerzierplatz anhebt, zu belassen, kam von Berlin unterm 29. Juli 1766 ein Allergnädigster Spezialbefehl Sr. Königlichen Majestät mit der Erklärung, Majestät seien nicht abgeneigt, dem Major v. Pfuhl seinen Gartenplatz zu belassen, doch nicht unentgeltlich, da der Platz doch ein Kämmerei-<tt>Pertinenz</tt> (d. h. der Kämmerei gehörig) sei. Er habe sich zu einer kleinen <tt>Recognition</tt> (d. i. hier Anerkennung durch Geldzahlung) zu verpflichten. | |||
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Übertrag 1266 Taler.
13. Von Fresen Thurm bis ans Rennthor excl. Den Aufschlag längs der Mauer, wo die Maulbeerbäume stehen, Bade jun. auf der Radewig (später Aug. Stedefeder) 215 „
14. Vom Rennthor bis ans erste Rondeel incl.[1] Hauptmann Steudecke 122 „
15. Von den ersten bis an das Zweyte incl. desselben[1] Hauptmann Steudecke 202 „
16. Von Zweyten Rondeel biß an die Fußbrücke[1] Hauptmann Steudecke 400 „
17. Von der Fußbrücke bis ans Bergerthor H. O. Siveke (Höckerstraße, jetzt Weinberg) 87 „
18. Von Berger Thor bis zum äußersten Graben, wo planirt worden - vidua (Witwe) Schradern (Besitzung Rose) 150 „
Summa 2356 Taler
womit dieser actus beschlossen worden ut supra (wie oben), Rahne, Sekr.“
Da der Ertrag der Wallversteigerung auf 3505 Taler veranschlagt war, so blieb also nach obiger Aufstellung der Verkauf der Wälle mit 1149 Talern hinter den Erwartungen zurück.
Durch die Convention (Übereinkunft) vom 21. Mai 1765, welche bestimmte, daß der Wall zwischen Lübber- und Bergertor nicht verkauft, sondern als Exerzierplatz der Garnison dienen sollte, war der Major der Herforder Garnison v. Pfuhl beeinträchtigt worden. Er hatte sich auf seine Kosten einen Teil des Platzes zum Gemüsegarten einrichten lassen, der ihm nun entzogen werden sollte. Darüber beschwerte er sich am 7. März 1766 bei der Kriegs- und Domänenkammer in Minden; er hob in seiner Schrift hervor, er hätte mit der Urbarmachung des verwilderten Bodens jahrelang unsäglich viel Mühe, Arbeit und Kosten gehabt. Wenn man ihm jetzt den etwa l Scheffel Saat großen Garten nähme, wären alle Opfer, die er gebracht hatte, vergeblich gewesen. Auch würde er in seinem Haushalt empfindlich geschädigt werden, da man in Herford Gartenfrüchte nicht kaufen könne. Auf seine Bitte, ihm den Garten, d. i. das Stück vom Bergertor bis an das Rondeel (Melhop), wo der Exerzierplatz anhebt, zu belassen, kam von Berlin unterm 29. Juli 1766 ein Allergnädigster Spezialbefehl Sr. Königlichen Majestät mit der Erklärung, Majestät seien nicht abgeneigt, dem Major v. Pfuhl seinen Gartenplatz zu belassen, doch nicht unentgeltlich, da der Platz doch ein Kämmerei-Pertinenz (d. h. der Kämmerei gehörig) sei. Er habe sich zu einer kleinen Recognition (d. i. hier Anerkennung durch Geldzahlung) zu verpflichten.