Herforder Chronik (1910)/473

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Herforder Chronik (1910)
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Mit dieser königlichen Entscheidung war aber wieder der Witwe Schrader zu nahe getreten, welche in der Versteigerung den ganzen Wallteil vom Bergertor bis an das „Rondeel“ für 150 Taler erstanden hatte. Als nun der Magistrat das Kaufgcld von 150 Talern einziehen lassen wollte, weigerte sich der Major zu bezahlen, weil ihm der Platz vom Könige als Garten überwiesen sei, und ebenso weigerte Witwe Schrader die Zahlung, weil sie infolge jener Entscheidung des Königs nicht in den vollen Besitz ihres gekauften Wallteiles gelangen könnte. Der Magistrat bat daher die Kammer (2. August 1766) „dem Major befehlen zu lassen, entweder den Wallgarten liegen zu lassen oder die licitirte (d. i. durch Versteigerung erzielten) 150 Taler zu bezahlen“.

Man hört aus dieser Bitte des Magistrats eine gewisse Schärfe des Tones heraus, und der weitere Bericht über diese Angelegenheit wird zeigen, welche Reibungen diesen Ton erzeugt haben. Vorab aber wollen wir den Handel mit Witwe Schrader zu Ende erzählen. Auf jene scharftönige Bitte des Magistrats entschied die Kammer unterm 16. August 1766: ... Wenn gedachter Major nur die Hälfte des an die Witwe Schradern um 150 Taler verkauften Wallplatzes zum Garten für sich als Kommandeur habe aptiren (zurechtmachen) lassen (NB. woran die Kammer ja nichts mehr ändern konnte), die Witwe Schradern aber die andere Hälfte behalte, so wird dieselbe dafür eine proportionirliche Zahlung leisten müssen, d. h. also, man könne ihr nicht zumuten, die 150 Taler zu bezahlen, da sie tatsächlich nicht im vollen Besitz ihres gekauften Grundstückes sei. Die endliche Regelung dieses Wallstreites geht aus den Akten nicht hervor.

Wir würden der erwähnten Reibungen zwischen Bürgerschaft und Major v. Pfuhl nicht weiter gedenken, wenn sie nicht einige Streiflichter auf Zustände und Anschauungen der damaligen Zeit würfen.

Der Major muß ein schroff zufahrender Herr, ein kurz angebundener Militär aus der fridericianischen Schule gewesen sein. Schon im April 1766 beschwerten sich sieben Wallbesitzer beim Magistrat, daß es ihnen von seiten des Kommandeurs verwehrt sei, auf den Wall zu kommen. Sie baten um Schutz, andernfalls um Rückgabe der Kaufgelder.

Die Einwirkung des Magistrats auf die Militärbehörde muß gering gewesen sein, denn die Scherereien v. Pfuhls nehmen ruhig ihren Fortgang. Sie sind in der Beschwerdeschrift des Magistrats vom 30. Juli 1766 niedergelegt:

„... Major v. Pfuhl legt den Besitzern der Wälle Hindernisse in den Weg mit ganz wunderbaren praetensionen (Anmaßungen):

1. er befiehlt bei der Parole, keine Pferde und Wagen auf den Wall zu lassen, er will so wenig die Aufbringung des Düngers, als Abholung der Früchte durch Fuhrwerk gestatten, verbietet sogar Fuhren, welche an der demolition (Niederlegung überflüssiger Festungsteile) arbeiten.

2. will er den Fußgang (d. h. das Spazierengehen) nicht gestatten, da doch behuf (d. h. zugunsten) dessen und des Fuhrwerks verabredetermaßen