Brunnenbauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Diejenigen, welche die Röhr- und Ziehbrunnen und Pumpen verfertigen, werden Röhr- oder Brunnenmeister, [[Fontainier|Fontinarius (lat.)]], [[Fontainier|Fontainier (frz.]], [[Brunnenbauer]], Brunnenmacher, auch [[Borngräber]] oder [[Püttmann (Familienname)|Püttmann]] genannt. Sie bedienen sich zum Graben besonderer Brunnengräber, mit welcher Arbeit sich zuweilen lokal [[Mäurer]] abgeben, so wie sich auch dann und wann lpkal [[Zimmermann|Zimmerleute]] auf das Röhrenbohren, und den Röhren- und Brunnenbau überhaupt zu legen pflegen, und solchen als ein Nebengeschäffte treiben. <ref name="Krünitz">'''Quelle:''': [[Krünitz Oekonomische Encyklopädie]] </ref> | |||
Sonst haben die [[Brunnenbauer|Brunnenmacher]] ihre ordentliche Zunft, und ein mit guten Gesetzen versehenes, aber kein geschenktes, Handwerk. Die Lehrzeit der Lehrjungen im 19. Jahrhundert pflegt 4 Jahre zu sein, wenn sie weiter nichts geben, als Ein- und Ausschreibegeld. Sie bekommen in Berlin täglich 5 Groschen zum Lohn; dafür müssen sie sich aber Nachtlager und Unterhalt selbst verschaffen. Jedoch ist dieses nicht allgemein so. Die Gesellen müssen 3 Jahre wandern. Ein guter Arbeiter bekömmt täglich 8 Groschen, und drüber, müssen sich aber selber beköstigen. Die Meister erlangen das Meisterrecht durch Verfertigung einer aufgegebenen Probe, oder eines Meisterstücks. Dieses ist, in Berlin, ein neuer Brunnen, 4 Fuß im Lichten oder weit, und die runde Mauer ist nach der Tiefe des Brunnens bald 8, bald mehr oder weniger, üblicherweise aber 10 Fuß im Wasser zu stehen. Auch muß der angehende Meister eine 150 Fuß lange Röhrenverlegung unter der Erde machen. | |||
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Version vom 26. Dezember 2017, 10:55 Uhr
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Wirtschaft > Handwerk > Brunnenbauer
Namensableitungen
Brunnen, auch Brunn, Bronn, Born, Fons (lat.), Puteus (lat.), Puits (frz.), Pütz oder Pütt (ndd.)
Handwerkstätigkeit
Diejenigen, welche die Röhr- und Ziehbrunnen und Pumpen verfertigen, werden Röhr- oder Brunnenmeister, Fontinarius (lat.), Fontainier (frz., Brunnenbauer, Brunnenmacher, auch Borngräber oder Püttmann genannt. Sie bedienen sich zum Graben besonderer Brunnengräber, mit welcher Arbeit sich zuweilen lokal Mäurer abgeben, so wie sich auch dann und wann lpkal Zimmerleute auf das Röhrenbohren, und den Röhren- und Brunnenbau überhaupt zu legen pflegen, und solchen als ein Nebengeschäffte treiben. [1]
Sonst haben die Brunnenmacher ihre ordentliche Zunft, und ein mit guten Gesetzen versehenes, aber kein geschenktes, Handwerk. Die Lehrzeit der Lehrjungen im 19. Jahrhundert pflegt 4 Jahre zu sein, wenn sie weiter nichts geben, als Ein- und Ausschreibegeld. Sie bekommen in Berlin täglich 5 Groschen zum Lohn; dafür müssen sie sich aber Nachtlager und Unterhalt selbst verschaffen. Jedoch ist dieses nicht allgemein so. Die Gesellen müssen 3 Jahre wandern. Ein guter Arbeiter bekömmt täglich 8 Groschen, und drüber, müssen sich aber selber beköstigen. Die Meister erlangen das Meisterrecht durch Verfertigung einer aufgegebenen Probe, oder eines Meisterstücks. Dieses ist, in Berlin, ein neuer Brunnen, 4 Fuß im Lichten oder weit, und die runde Mauer ist nach der Tiefe des Brunnens bald 8, bald mehr oder weniger, üblicherweise aber 10 Fuß im Wasser zu stehen. Auch muß der angehende Meister eine 150 Fuß lange Röhrenverlegung unter der Erde machen.
Arbeitsaufwand
Anlage eines Schöpf- oder Ziehbrunnens im 18. Jahrhundert: "darnach gruben sie mit groszen Kosten, Mühe und Arbeit einen Pütz (Brunnen), angesehen des Wassers grosz Gebrech (Mangel) war. der Pütz war 20 Klafter (etwa 30 Meter, bei einem Durchmesser von etwa 3 Metern) tief, und mit einem groszen Kammrad traten je zwei und zwei[2] eine schwere Tonne Wasser heraus." [3] [4]
Brunnenarten
Unter Brunnen verstand man im 18. Jahrhundert einen von Natur entstandenen oder durch Arbeit und Kunst gemachten Ort in der Erde, worin sich das Wasser von einer oder mehrern Quellen sammelte, und aus welchem die Menschen das Wasser zu ihrer Notdurft holten.
- Ein solcher Brunnen ist entweder natürlichen Ursprungs und wird dann als Spring, Springquelle oder nur als Quelle bezeichnet
- Ist der Brunnen künstlicher Natur und durch Kunst und Menschenhände erstellt, wird er nach der Art und Weise der Wasserförderung benannt. Von daher wurde im 18. Jahrhundert unterschieden nach:
- 1) Quell- und Schöpf- oder Ziehbrunnen
- 2) Röhrbrunnen und
- 3) Springbrunnen.
Bei einem Pütt (ndd.) handelt es sich regelmäßig um einen Quell- und Schöpf- oder Ziehbrunnen, welche das in der Erde befindliche Wasser in sich sammeln.
Pütt oder Brunnen
Pütts, Pütt (ndd.) oder Brunnen mussten dort künstlich angelegt werden, wo natürlicherweise kein Wasser an der Erdoberfläche anstand oder dessen Qualität nicht ausreichte. Dies war früher häufig auch bei naheliegenden, aber belasteten, Bächen oder Flüssen der Fall. Dann mussten künstliche Schächte bis in die wasserführenden Schichten des Bodens gegraben werden. Zur Stabilisierung des Brunnenschachtes, besonders in sandigen Gegenden, mussten dessen Wände mit Holz, Feldsteinen oder später auch mit Ziegelsteinen abgestützt und ausgemauert werden.
Pütt als Baumstammbrunnen
Archäologen finden bei Ausgrabungen in Städten immer wieder erhaltene Reste von aus ausgehöhlten Eichenstämm gefertigten Brunnenschächten. So fanden sich beispielsweise auf der Baustelle des Shopping-Centers in Recklinghausen im Jahre 2012 neben hölzernen Kastenbrunnen auch gleich drei Baumstammbrunnen.
Der sandige Untergrund, wie beispielsweise in den mittelalterlichen Städten Haltern am See oder Recklinghausen, verlangte beim Brunnenbau viel Erfahrung und war gefährlich, besonders wegen der Enge der Städte und mangelnder Unterkellerungen.
Wegen der Bodenbeschaffenheit mussten daher zur Brunnenanlage zunächst V-förmig große Gruben, je nach Brunnentiefe, ausgehoben werden. Diese wurden bei Einbringung und Anlage der Verschalung wieder verfüllt. Aus dieser Zeit stammen auch Baumstammbrunnen. Diese Anlagenart verursachte hohe Kosten, große Mühen und Arbeit.
Bei zunehmender Enge der Bebauung in den Städten setzte sich das Senkverfahren durch. Hierbei wurde die Verschalung auf einen stabilen Ring in der gewünschten Weite aus Eichenholz oder Eisen aufgemauert und das Innere des Schachtes regelmäßig ausgegraben. Dabei konnte die Wandung durch ihr Eigengewicht allmählich nachrutschen und musste dann laufend im oberen Bereich entsprechend aufgemauert werden.
Besonders schwierig wurde die Abgrabung dann bei Wassereinbrüchen in der Endphase und bei Fließsanden. Erst zu Beginn des 20. Jhdts, wurde diese Technik durch Verwendung vorgefertigter Betonringe abgelöst.
Wie kam das Wasser in`s Haus?
Wenn also eine Erbbehausung in einer Stadt nicht direkt im Umfeld eines Brunnens lag und die dazu gehörende Wassersgerechtigkeit zu dem Pütt (Brunnen) an einem benachbarten Platz, musste das im Haushalt benötigte Wasser erst von dort herbeigeschafft werden. Ein Faß an der Regentraufe war zur Verwendung als Brauchwasser auch hilfreich.
Wasser aus dem Pütt (Brunnen) musste mit einer Haspel, einer Wippe oder einem Kammrad aus dem Brunnen gezogen und in schweren Holzeimern in Küche oder Stall getragen werden. Dies war hauptsächlich Frauenarbeit. Zur Erleichterung der schweren Lasten verwendeten sie Tragehölzer, welche sie sich mit den daran eingehängten Eimern auf die Schultern legten. Leichtere Blecheimer kamen erst im 19. Jhdt. auf.
Im 17. Jahrhundert kamen die ersten Schwengelpumpen auf. Diese beschränkten sich zunächst auf den städtischen Bereich und ergaben erste Erleichterungen. Hier etablierte sich das Handwerk der Pumpenmacher.
Gesicherter Wasserweg zum Brunnen
Egal ob das Wasser direkt mit dem Eimer aus dem Brunnen geschöpft werden konnte oder der Eimer per Haspel oder Stange mit Wippschwengel hochgezogen wurde, der Brunnen musste zugänglich sein.
Der Zutritt zum Brunnen zum Zweck des Wasserholens konnte durch ein Wasserwegerecht gesichert werden.
- 18.01.1656 Haltern am See: „Bekänt auch, er hab zur gegenleiste sähligen Johann Aventroets Hauß unnd Hoff, waruber Johann Lüdgers seinen Waßerwegh habe, am Dystelhoff zwischen Johann Bencken Hauß unnd Hoff unnd Johan Lüdgers Erbgrundt gelegen."
Pütt und Brunnengerechtigkeit in Städten
18.09.1655, Haltern: „Noch Dietherich Backman zu erkennen geben, ob woll seine seelige Elterenn von Anfang ihrer Ehe unnd Haußhaltung für 40, 50 unnd mehr Jahren, ihre zwischenn ihrem numehr an Gerdten Tüsing erblich verkaufftem Erbhoff unnd seeligen Johann Kreimers Scheuren am Gantenpoet - so wirt die Straße genant - gelegene Erbbehausung unnd darzu gehörende Waßersgerechtigkeit zu dem Pütz (=Pütt, Brunnen), der zwischen seiner Großelterenn ann der Rikenberger Straßen gelegenem Erbhauße, welches ann Henrichen Ekelln von ihme, Backman, erblich verkaufft ist, zu der einer unnd Henrichen Eilerts, nun Rütgern Strykelings Erbgrunde zu der anderen Seiten liggen thuett, rühiglich gebrauchet unnd auß demselben Putze (=Pütt), ihre Waßers Notturfft jeder- unnd allzeit ohne jemandts Wiederrede unnd Besprechung mittgeschöpffet unnd genoßen hetten sölche Waßers- unnd Weghgerechtigkeit (...). [5]
Gebot zur Brunnenreinigung
19.05.1658 Haltern, von der Kanzel öffentlich publiziert:
- (...) unnd weiln der gantzen Bürgerschafft Heil unnd Wolfarth daran gelegenn, daß die Pütze (Brunnen) gangfertig sein, so solle auch ein jeder daran sein, damit sein Püttz gangfertig gemacht unnd reparirt werde. Welche nun deme also nit nachkommenn, sollen ihrer straff gewertigenn (...).
Die "Brunnengemeinden" waren verpflichtet, für die gemeinsame Wartung des Brunnens zu sorgen. Diese mussten jährlich einmal gereinigt werden. Dazu wurde das Wasser komplett abgeschöpft und der Brunnenboden gesäubert. Die Verjauchung von Brunnen war im Mittelalter Gang und Gäbe, zählte zu den unangenehmen Ereignissen und barg immer ein gesundheitliches Risiko.
Die Verunreinigung von Brunnen durch Fäkalienwässer lag in der Art der Stadtplanung. Es war nicht genügend Platz zwischen den Brunnenschächten und der Mistgrube oder den Abtritten. So konnte sich frisches Grundwasser und schmutziges Abwasser vermischen. Daher musste man durch wiederholte städtische Verordnungen das Problem immer wieder eindämmen.
Wasser, nicht immer ein Genuss
Bis in das 19. Jhdt. hinein war Wasser das Hauptgetränk der Bevölkerung. Die erwähnten organischen Stoffe, aber auch ein mitunter hoher Eisengehalt konnten den Trinkgenuss trüben.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre die Kindersterblichkeit einmal zu untersuchen. Das Prinzip der Sterilisation durch Abkochen des Wassers war bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts unbekannt und geschah eher zufällig. Dies stellte eine Hygienegefahr für Mutter und Kind nach der Geburt dar. Toiletten mit abgedichteten Fäkaliengruben waren in Preußen erst ab 1897 vorgeschrieben.
Literatur
- Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst, Bd. 1 (3. Aufl., Berl. 1870)
- Franzius und Sonne: Wasserbau (»Handbuch der Ingenieurwissenschaften«, Bd. 3, 1879)
- Petermann: Anlage und Ausführung von Brunnen (Stuttg. 1871)
- König: Der praktische Brunnen- und Röhrenmeister (Jena 1872)
- Tecklenburg: Handbuch der Tiefbohrkunde, Bd. 4 (Leipz. 1890)
- Friedeberg: Anlage der Röhrenbrunnen (Berl. 1890)
- Fränkel: Untersuchungen über Brunnendesinfektion und den Keimgehalt des Grundwassers (in der »Zeitschrift für Hygiene«, 1889)
- Herzog: Wasserbeschaffung mittels artesischer Brunnen. (Wien 1895)
- Corazza: Geschichte der artesischen Brunnen (1901)
- Kunstgeschichtliche Werke: Heubach, Monumentalbrunnen Deutschlands (Leipz. 1902ff.)
- Correll: Deutsche Brunnen des 16.19. Jahrhunderts (Frankf. 1902, 30 Tafeln).
Museum
Fußnoten
- ↑ Quelle:: Krünitz Oekonomische Encyklopädie
- ↑ 'Hinweis: Tretantrieb des Kammrades für die Haspel mit je 2 Personen
- ↑ 'Hinweis: Auf dem Kloster Posa (Zeitz) 2015 ein 30 Meter tiefer Brunnen entdeckt
- ↑ Quelle: „Pütz“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1854–1960)
- ↑ Quelle: Schmitt, Gerh.: Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs j. Schierle von 1637-1659 Haltern 2004)