Apotheker: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. November 2017, 09:56 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: Hersteller von medizinischen und anderen Substanzen

Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005

Privilegierte Apotheker vor 1802

Erst zum Ende des 18. Jahrhunderts findet sich ein privilegierte Apotheker im Fürstbistum Münster.

Apotheker um 1833

Der Apotheker muß 1833 in der Naturlehre, Scheidekunst und in der Kräuterkunde wohl erfahren sein.

Apothekerwaren

1833 holte man aus der Apotheke Tränke, Pulver, Pillen, Säfte, Syrupe, Pflaster, abgezogene und geistige Wasser, Öle und Gifte.

Arzneien

Die Arzneien werden 1833 in Gläsern, Kapseln, Büchsen und Flaschen verwahrt.

Apotheker-Taxe

Dem Apotheker ist 1833 eine Taxe vorgeschrieben; auch muß er, ehe er die Arzneiwissenschaft treiben darf, von einem ärztlichen Kollegium geprüft sein. [1]

Literatur

Fußnoten

  1. Quelle: Neuen Orbis pictus für die Jugend (1833)

Weblinks

Artikel Apotheker. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.