Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B191: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 27.'''</center>
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<center>Darmstadt, den 23. December 1882.</center>
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Langen und Groß-Gerau betreffend.'''</center>
{{NE}}Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit Allerhöchst zu verordnen geruht haben, daß die seither zu dem Amtsgerichtsbezirk Langen gehörigen Gemarkungen {{Sperrschrift |Mörfelden}} (mit den in polizeilicher und administrativer Hinsicht derselben zugetheilten Gemarkungen Nauheimer Oberwald, Treburer Oberwald und Wiesenthal) und {{Sperrschrift |Walldorf}} (mit der in polizeilicher und administrativer Hinsicht derselben zugetheilten Gemarkung Gundhof mit Gundwald und Schlichtern) davon abgetrennt und dem Amtsgerichtsbezirk Groß-Gerau zugetheilt werden sollen, so wird diese Allerhöchste Anordnung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die angeordnete Veränderung mit Wirkung vom 1. Januar 1883 in Kraft tritt.<br />
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<div align="right">Bechtold. </div>

Aktuelle Version vom 3. Februar 2017, 20:12 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 27.


Darmstadt, den 23. December 1882.



Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichts-bezirke Langen und Groß-Gerau betr. - 2) Bekanntmachung, die Erlassung einer neuen Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betr. - 3) Bekanntmachung, die in den Apotheken des Großherzogthums vorräthig zu haltenden Arzneimittel betr. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Dienstentlassung. - 8) Ruhestandsversetzungen. - 9) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Langen und Groß-Gerau betreffend.

      Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit Allerhöchst zu verordnen geruht haben, daß die seither zu dem Amtsgerichtsbezirk Langen gehörigen Gemarkungen Mörfelden (mit den in polizeilicher und administrativer Hinsicht derselben zugetheilten Gemarkungen Nauheimer Oberwald, Treburer Oberwald und Wiesenthal) und Walldorf (mit der in polizeilicher und administrativer Hinsicht derselben zugetheilten Gemarkung Gundhof mit Gundwald und Schlichtern) davon abgetrennt und dem Amtsgerichtsbezirk Groß-Gerau zugetheilt werden sollen, so wird diese Allerhöchste Anordnung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die angeordnete Veränderung mit Wirkung vom 1. Januar 1883 in Kraft tritt.

      Darmstadt, den 16. December 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Bechtold.